sbc-Energie-Radar · Ausgabe 30 · KW 39/2026
21. bis 25. September 2026 · Redaktionsschluss: 28. September 2026
Mit dieser Ausgabe erreicht der sbc-Energie-Radar die 30. Ausgabe: dreißig Wochen kontinuierliche Einordnung der Regulatorik für Stadtwerke, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Drei Verfahren erreichen in KW 39 gleichzeitig einen Wendepunkt: der Bundestag hat EEG-Novelle und Netzpaket in erster Lesung beraten, die AgNes-Konsultation zur Netzentgeltreform ist beendet, und die MiSpeL-Festlegung zu Speichern wird zum 1. Oktober wirksam.
Auf einen Blick
- EEG-Novelle und Netzpaket: erste Lesung im Bundestag am 24.9., Redispatch-Vorbehalt für Engpassgebiete, Bundesrat berät Ausschussempfehlungen am 25.9.
- AgNes: Konsultationsfrist endete am 18.9., Rahmenfestlegung bis Ende 2026, Inkrafttreten zum 1.1.2029.
- MiSpeL: Festlegung zur Marktintegration von Speichern wird zum 1.10.2026 wirksam.
- Ohne Fristenübersicht: Die Rubrik "Fristen und Stichtage" erscheint turnusgemäß erst wieder in der ersten Ausgabe im Oktober.
Das Wichtigste
Drei Verfahren erreichen in KW 39 gleichzeitig einen Wendepunkt: Der Bundestag hat EEG-Novelle und Netzpaket am 24. September in erster Lesung beraten, die Konsultation zur AgNes-Netzentgeltreform ist am 18. September ausgelaufen, und die MiSpeL-Festlegung zur Marktintegration von Speichern wird zum 1. Oktober wirksam. Für Netzbetreiber und Stadtwerke heißt das: die Kalkulationsgrundlagen für Redispatch, Netzentgelte und Speicherbetrieb ändern sich binnen weniger Wochen an drei Stellen gleichzeitig.
Im Fokus
1. EEG-Novelle und Netzpaket: erste Lesung im Bundestag
Vorher galt: Feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen, Entschädigung bei Redispatch-Abregelung nahezu vollständig.
Künftig gilt: Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen (Übergangsfrist bis 2028), Pflicht zur Direktvermarktung, Differenzverträge ab 100 kW und ein Redispatch-Vorbehalt: Netzbetreiber können Gebiete für bis zu sechs Jahre als Engpassgebiete ausweisen, in denen Entschädigungen für 18 bis 20 Prozent der abgeregelten Strommengen entfallen.
Was das bedeutet: Bundestag und Netzpaket-Entwurf wurden am 24. September in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Der Bundesrat hat am 25. September Ausschussempfehlungen behandelt, unter anderem den Vorschlag, die Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 kW zu erhalten, ohne dass hierzu bereits ein Beschluss vorliegt. Verbände wie der Bundesverband Solarwirtschaft und der BEE warnen vor Investitionsunsicherheit, Eon kritisiert die pauschale Einspeisebegrenzung als Hemmnis für die Netztransformation.
Relevanz für sbc: Für Netzbetreiber verändert der Redispatch-Vorbehalt die Kalkulationsgrundlage für Entschädigungen in Engpassgebieten. Für Stadtwerke mit PV-Direktvermarktung im Portfolio entsteht kurzfristig Beratungsbedarf bei Kunden zu Differenzverträgen und zur auslaufenden Einspeisevergütung.
Quelle (primär): Bundestag: Reform des EEG (Textarchiv KW 39) · Bundestag: Änderung Energiewirtschaftsrecht (Textarchiv KW 39)
Einordnung: pv magazine: Bundestag berät EEG-Novelle und Netzpaket · Bundesrat kompakt: Plenarsitzung 25.9.
Das Bundesrats-Dokument benennt die EEG-Reform nur unter Tagesordnungspunkt 56, ohne die Ausschussempfehlungen im Einzelnen auszubuchstabieren. Wir berichten deshalb nur, was belegt ist, und unterstellen keine Details zum Abstimmungsverhalten.
2. AgNes: Konsultation beendet, Rahmenfestlegung bis Jahresende geplant
Vorher galt: Netzentgeltsystematik nach geltender StromNEV: Leistungspreise für Industriekunden, keine Kapazitätsentgelte für Erzeugungsanlagen, keine dynamischen Netzentgelte.
Künftig gilt: Ab 1. Januar 2029: Der Leistungspreis für Industriekunden wird durch einen flexibleren Kapazitätspreis ersetzt (Bestandskunden erhalten eine Übergangsfrist bis 2031). Erstmals ein Kapazitätsentgelt für neue Erzeugungsanlagen von rund 4 bis 7 Euro pro kW und Jahr, Bestandsanlagen bleiben 20 Jahre befreit. Prosumer zahlen einen höheren Grundpreis, Balkonkraftwerke sind ausgenommen. Dynamische Entgelte kommen frühestens 2030 für Speicher und 2032 für Einspeiser.
Was das bedeutet: Die Konsultationsfrist zum vollständigen Festlegungsentwurf endete am 18. September. Die Bundesnetzagentur plant die endgültige Rahmenfestlegung bis Ende 2026, Konkretisierungen folgen 2027 in einzelnen Festlegungen im Zuge der laufenden Netztransformation. Pilotprojekte sollen bei der endgültigen Ausgestaltung berücksichtigt werden.
Relevanz für sbc: Netzbetreiber sollten jetzt die Kalkulationsmodelle für Kapazitätsentgelte vorbereiten, auch wenn die Rahmenfestlegung erst zum Jahresende steht. Stadtwerke mit Erzeugungsanlagen im eigenen Portfolio sollten prüfen, welche Anlagen unter die 20-jährige Befreiung fallen und wo die Übergangsfrist bis 2031 für Bestandskunden greift.
Quelle (primär): BNetzA: Festlegungsverfahren AgNes, Konsultationsentwurf · BNetzA-Pressemitteilung vom 6.8.2026
Einordnung: recht-energisch.de: Reform der Netzentgelte ab 2029
3. MiSpeL: Festlegung wird zum 1. Oktober wirksam
Vorher galt: Speicher galten im Regelfall als Letztverbraucher, der Mischbetrieb aus Eigenversorgung und Netzbezug war regulatorisch nicht eindeutig entzerrt.
Künftig gilt: Die Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) regelt unter anderem den zulässigen Mischbetrieb von Batteriespeichern und wird zum 1. Oktober 2026 wirksam. Sie berührt damit auch die Messkonzepte rund um den Smart-Meter-Rollout.
Was das bedeutet: KW 39 war die letzte vorbereitende Woche vor Inkrafttreten. Die Bundesnetzagentur selbst spricht von Veröffentlichung zum 1.10., Teile der Fachpresse formulieren dies als Wirksamwerden der Regeln. Diese begriffliche Unschärfe ist bislang nicht aufgelöst, wir benennen sie deshalb explizit.
Relevanz für sbc: Betreiber von Speicherprojekten und Stadtwerke mit Speicherbeteiligung sollten Vertragswerke und Abrechnungslogik auf die neue Festlegung hin prüfen, bevor sie zum Monatswechsel greift.
Quelle (primär): BNetzA: Festlegungsverfahren MiSpeL
Einordnung: pv magazine: MiSpeL-Festlegung soll zum 1. Oktober in Kraft treten
Longread der Woche
Was die AgNes-Reform für Haushalte, Industrie, Erzeugung und Speicher konkret bedeutet
Die Analyse von recht-energisch.de ordnet den vollständigen AgNes-Festlegungsentwurf nach Kundengruppen: von den erwarteten Grundpreisen für Prosumer über die neuen Kapazitätsentgelte für Erzeuger bis zu den Übergangsfristen für Industriekunden. Für alle, die den 198-seitigen Entwurf nicht selbst durcharbeiten wollen, ist das die kompakteste Übersicht, die wir zu diesem Verfahrensstand gefunden haben.
→ Zum Beitrag: Reform der Netzentgelte ab 2029
Anknüpfungspunkte
| Thema | Status in KW 39 | Quelle |
|---|---|---|
| KRITIS-Dachgesetz | Vom Bundestag am 29. Januar 2026 beschlossen. Offen: Befassung des Bundesrats in der Schlussrunde und Verkündung im Bundesgesetzblatt. Kein neuer Verfahrensschritt in KW 39. | Bundestag-Textarchiv |
| Wärmenetzpaket / WPG-Novelle | Kabinett-Eckpunkte seit August, unter anderem eine auf drei Vertragsjahre verkürzte Korrekturfrist für überdimensionierte Anschlussleistung. Parlamentarisches Verfahren noch nicht eingeleitet, relevant auch für die Wärmewende der Stadtwerke. | Kabinettsbeschluss Eckpunkte · Rittershaus-Analyse |
| WACC Gas | Konsultation zur pauschalierten Kapitalverzinsung für Gasnetzbetreiber endete am 14. September, BDEW und VKU haben gemeinsam Kritik geäußert. Auswertungsergebnis liegt zum Redaktionsschluss noch nicht vor. | BNetzA-Pressemitteilung |
| §14a EnWG / Smart-Meter-Rollout, Energy Sharing (§42c EnWG), GModG/GEG, vNNE-Halbierung, StromVKG / Kapazitätsmarkt | Ohne neuen Entwicklungsstand in KW 39. Einordnung jeweils wie in Ausgabe 29. | – |
NRW & Essen: regional
Innovationskongress NRW 2026: 8. Oktober, 13 bis 19:30 Uhr, Hansaallee 321, Düsseldorf. NRW.Energy4Climate bündelt dort erneuerbare Energien, Wasserstoffwirtschaft, Wärmewende und klimaneutrale Industrie in einem Programm mit ausdrücklichem Netzwerkformat für Stadtwerke und Energieunternehmen.
Quelle: NRW.Energy4Climate: Innovationskongress NRW 2026
Smalltalk-Stoff
Klimazielaussagen brauchen ab 27. September einen belegten Plan
Ab dem 27. September braucht jede öffentlich genannte Klimazielaussage einen detaillierten, realistischen Umsetzungsplan mit externer Prüfung. Für alle, die eigene Klimaziele kommunizieren, lohnt sich vor der nächsten Pressemitteilung ein kurzer Blick auf die eigene Beleglage.
Häufige Fragen
Was ändert der Redispatch-Vorbehalt im Netzpaket für Wind- und Solarparkbetreiber?
Netzbetreiber können Gebiete für bis zu sechs Jahre als Engpassgebiete ausweisen. Dort entfällt die Entschädigung für 18 bis 20 Prozent der abgeregelten Strommengen aus Wind- und Solaranlagen.
Wann tritt die neue AgNes-Netzentgeltsystematik in Kraft?
Die neue Systematik soll zum 1. Januar 2029 in Kraft treten. Die Bundesnetzagentur plant die endgültige Rahmenfestlegung bis Ende 2026, die Konsultationsfrist zum Entwurf endete am 18. September 2026.
Welche Kapazitätsentgelte plant die Bundesnetzagentur für neue Stromerzeugungsanlagen?
Für neue Erzeugungsanlagen ist ab 2029 erstmals ein Kapazitätsentgelt von rund 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr vorgesehen. Bestandsanlagen bleiben 20 Jahre von diesem Entgelt befreit.
Was regelt die MiSpeL-Festlegung und ab wann gilt sie?
MiSpeL regelt die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten, unter anderem den zulässigen Mischbetrieb von Batteriespeichern. Die Festlegung wird zum 1. Oktober 2026 wirksam.
Welche neue Pflicht gilt ab dem 27. September 2026 für öffentlich kommunizierte Klimaziele?
Ab dem 27. September 2026 braucht jede öffentlich genannte Klimazielaussage einen detaillierten, realistischen Umsetzungsplan mit externer Prüfung.
Weiterführend bei sbc
- Wärmewende in Stadtwerken: Strategie und Umsetzung
- Netztransformation: was Netzbetreiber jetzt planen müssen
- Smart-Meter-Rollout: Stand und nächste Schritte
Diese Ausgabe erscheint ohne die Rubrik "Fristen und Stichtage". Die Rubrik ist E-Mail-exklusiv und erscheint turnusgemäß in der ersten Ausgabe eines Monats, hier voraussichtlich in der ersten Ausgabe im Oktober.

