sbc Energie Radar · Ausgabe 21 · KW 30/2026 · 20. Juli 2026
Die Ausschreibungswoche: StromVKG-Gebotstermin startet – ohne EU-Genehmigung
Elf Tage nach der Verabschiedung des StromVKG macht die Bundesnetzagentur ernst: Am 21. Juli veröffentlicht sie die Bekanntmachung zum ersten Gebotstermin des deutschen Kapazitätsmarkts – obwohl die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission noch aussteht. Parallel rückt bei der kommunalen Wärmeplanung die Umsetzung in den Blick, bei AgNes bleibt es weiter still, und bei den Smart-Metern verschärft die Behörde ihre Aufsicht.
Auf einen Blick
- StromVKG: BNetzA veröffentlicht am 21. Juli die Bekanntmachung zum ersten Gebotstermin (8. September 2026, 4,5 GW Langzeitkapazitäten) – trotz ausstehender EU-Beihilfegenehmigung.
- Wärmeplanung: Der Stichtag 30. Juni ist durch – in NRW fehlen laut Zentrum für Kommunale Wärmewende nur noch ein bis zwei Großstädte. Jetzt beginnt die Umsetzungsphase.
- AgNes: Die für „Sommer 2026" angekündigte förmliche Konsultation lässt weiter auf sich warten – einen Festlegungsentwurf gibt es noch immer nicht.
- Smart-Meter-Pflicht: Die BNetzA verschärft die Aufsicht über säumige Messstellenbetreiber – 77 Verfahren laufen, Zwangsgelder drohen, die Quote liegt bei 23,3 %.
Kapazitätsmarkt / Versorgungssicherheit
StromVKG: Die Ausschreibungsuhr tickt – ohne EU-Freigabe
Nach der Verabschiedung des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) durch Bundestag (9. Juli) und Bundesrat (10. Juli) fehlten formal noch zwei Schritte: die Verkündung im Bundesgesetzblatt und die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission. Die Bundesnetzagentur wartet darauf nicht. Am 21. Juli veröffentlicht sie die Bekanntmachung zum ersten Gebotstermin für Langzeitkapazitäten am 8. September 2026 – Ausschreibungsvolumen 4,5 Gigawatt, ein zweiter Termin folgt am 29. Dezember 2026.
Was sich ändert
Vorher galt: Der Rechtsrahmen für den Kapazitätsmarkt war zwar beschlossen, doch ohne Genehmigung aus Brüssel durfte der Markt formal noch nicht kommunizieren – geschweige denn Zuschläge erteilen.
Künftig: Die BNetzA informiert den Markt bereits vor der EU-Genehmigung, um den ambitionierten Zeitplan zu halten. Der Höchstwert je Gebot liegt bei 244.000 Euro pro Megawatt reduzierter Leistung und Jahr. Zuschläge dürfen erst nach der Brüsseler Freigabe erteilt werden; das BMWE zeigt sich zuversichtlich, dass diese rechtzeitig vor dem 8. September vorliegt.
Was das bedeutet: Für Erzeuger und Speicherbetreiber beginnt die Angebotsvorbereitung faktisch schon jetzt, obwohl der Rechtsrahmen formal noch nicht vollständig steht. Wer im September mitbieten will, braucht heute Klarheit über Präqualifikation, Fördervoraussetzungen und die geforderten Wertschöpfungskettennachweise für Kernkomponenten.
Relevanz für sbc: Stadtwerke mit KWK- oder Reservekapazitäten sollten jetzt prüfen, ob eine Teilnahme an der Septemberrunde wirtschaftlich sinnvoll ist – inklusive Abgleich mit den Lokalisierungsanforderungen. sbc unterstützt bei Ausschreibungsstrategie und Risikobewertung rund um die noch offene Beihilfegenehmigung. Mehr dazu auf unserer Themenseite Netztransformation – vom Auftrag zur Steuerung.
Kommunale Wärmeplanung
Wärmeplanung: Vom Plan zur Transformation
Bis zum 30. Juni mussten alle Großstädte über 100.000 Einwohner ihren kommunalen Wärmeplan vorlegen. Das Zentrum für Kommunale Wärmewende (KWW) bestätigt jetzt: Die Frist wurde nahezu vollständig eingehalten – „vielleicht ein, zwei Kommunen brauchen noch ein bisschen". In Nordrhein-Westfalen hatte das Landesamt LANUK zum 29. Juni noch 18 von 30 Großstädten ohne fertigen Plan gemeldet; der Rückstand hat sich seither weiter geschlossen.
Was sich ändert
Vorher galt: Im Vordergrund standen Fristablauf und Vollständigkeit der eingereichten Wärmepläne.
Künftig: Der Blick richtet sich auf die Anschlussarbeit – Transformationspläne, Machbarkeitsstudien und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), für die seit April ein präziseres BAFA-Merkblatt gilt.
Was das bedeutet: Mit dem beschlossenen Wärmeplan greift lokal die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes für neue Heizungen. Für Infrastrukturbetreiber verschiebt sich der Schwerpunkt von der Planung zur Priorisierung: Welche Gebiete werden zuerst erschlossen, welche Fördertöpfe lassen sich sinnvoll kombinieren?
Relevanz für sbc: Der Übergang von der strategischen Wärmeplanung zum Transformationsplan ist der Moment, in dem sbc Kommunen und Stadtwerke bei Priorisierung, Wirtschaftlichkeitsrechnung und BEW-Antragstellung am wirksamsten unterstützt. Mehr dazu auf unserer Themenseite Wärmewende umsetzen – vom Plan zur Wirklichkeit.
Netzentgeltsystematik
AgNes: Der Sommer, der (noch) nicht kommt
Nach dem Zwischenstand vom 27. Mai hatte die Bundesnetzagentur angekündigt, den vollständigen Festlegungsentwurf zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes, GBK-25-01-1#3) „im Sommer 2026" zur förmlichen Konsultation zu stellen. Ein konkreter Entwurf liegt weiterhin nicht vor – der Sommer ist bereits zur Hälfte vorbei.
Was sich ändert
Vorher galt: Der Zeitplan sah eine förmliche Konsultation im Sommer und die finale Rahmenfestlegung bis Ende 2026 vor, bei Inkrafttreten zum 1. Januar 2029.
Künftig: Der offizielle Zeitplan gilt unverändert fort – allein das Zeitfenster zwischen Veröffentlichung und angestrebtem Jahresabschluss wird enger, je länger der Entwurf auf sich warten lässt.
Was das bedeutet: Netzbetreiber und Anlagenbetreiber sollten die bereits bekannten Eckpunkte – ein Kapazitätspreis für Erzeugungsanlagen von 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr ab 2029, ein 20-jähriger Vertrauensschutz für Bestandsanlagen – bereits jetzt in ihre Planungsszenarien einbauen, um bei Veröffentlichung des Entwurfs handlungsfähig zu sein.
Relevanz für sbc: Die Wartezeit lässt sich nutzen: sbc hilft Netzbetreibern, auf Basis der bekannten Eckpunkte bereits jetzt Szenarien für Erlösauswirkungen und Systemumstellungen zu entwickeln, statt erst nach Veröffentlichung des Entwurfs zu reagieren. Mehr dazu auf unserer Themenseite Netztransformation – vom Auftrag zur Steuerung.
Digitalisierung / Messwesen
Smart-Meter-Pflicht: Die Aufsicht zieht die Zügel an
Grundzuständige Messstellenbetreiber mussten zum 31. Dezember 2025 mindestens 20 Prozent der Pflichteinbaufälle – Letztverbraucher ab 6.000 kWh Jahresverbrauch sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG – mit intelligenten Messsystemen ausgestattet haben. Die bundesweite Quote lag mit 23,3 Prozent zwar über dem gesetzlichen Soll – doch gegen 77 Messstellenbetreiber laufen seit dem Frühjahr förmliche Aufsichtsverfahren.
Was sich ändert
Vorher galt: Die aggregierte Zielquote von 20 Prozent wurde im Bundesdurchschnitt erreicht, was zunächst nach einem soliden Rollout-Fortschritt aussah.
Künftig: Die BNetzA kündigt an, weitere Aufsichtsverfahren sukzessive einzuleiten, und droht säumigen Betreibern – vor allem kleineren und mittelgroßen Unternehmen – mit Zwangsgeldern.
Was das bedeutet: Der Rollout bleibt zersplittert: Große Konzerne wie E.ON erreichen ihre Ziele, viele kleinere Stadtwerke geraten dagegen unter Handlungsdruck. Bis Ende 2032 müssen 90 Prozent der Pflichteinbaufälle ausgestattet sein; weitere Zwischenquoten für 2028 und 2030 folgen.
Relevanz für sbc: Für kleinere und mittlere Messstellenbetreiber lohnt sich jetzt ein ehrlicher Soll-Ist-Abgleich der Rollout-Quote samt Ursachenanalyse – bevor ein Aufsichtsverfahren eröffnet wird. sbc unterstützt bei Prozessoptimierung, Kapazitätsplanung und der Priorisierung von Pflichteinbaufällen. Mehr dazu auf unserer Themenseite Smart-Meter-Rollout mit sbc.
Longread der Woche
BDEW ordnet die letzten Änderungen am StromVKG ein
Der BDEW analysiert in seinem Beitrag „StromVKG mit wichtigen Änderungen vor der Sommerpause beschlossen" die finalen Anpassungen am Kapazitätsmarktgesetz – von der Verschiebung des zweiten Gebotstermins auf den 29. Dezember bis zu den Anforderungen an europäische Wertschöpfungsketten bei Komponenten. Ein guter Einstieg für alle, die die Detailregelungen hinter den Schlagzeilen verstehen wollen.
Anknüpfungspunkte
Wo diese Ausgabe an frühere anschließt
- KW 28: Bundestag beschließt StromVKG am 9. Juli – die politische Einigung, deren operative Umsetzung diese Woche beginnt.
- KW 29: GModG passiert am 10. Juli beide Kammern parallel zum StromVKG; LANUK meldet 18 von 30 NRW-Großstädten noch ohne Wärmeplan.
- KW 19/20: Energy Sharing startet zum 1. Juni; der erste Smart-Meter-Zwischenstand wird sichtbar – die Basis für die heutige Aufsichtsverschärfung.
- KW 17: Korrektur zur vNNE-Abschmelzung – die erste Stufe zum 1. Juli beträgt 50 Prozent, nicht 25 Prozent.
NRW & Essen – regional
Essen als Live-Case
| Datum | Ereignis |
| 21.07.2026 | BNetzA veröffentlicht die Bekanntmachung zum ersten StromVKG-Gebotstermin – Startschuss für die Angebotsvorbereitung. |
| laufend | Stadtwerke Essen und Iqony Fernwärme arbeiten auf Basis ihrer Partnerschaftsvereinbarung an Konzepten zur Verknüpfung von Niedertemperatur- und Hochtemperaturnetzen im Essener Stadtgebiet. |
| 08.09.2026 | Erster Gebotstermin für Langzeitkapazitäten nach StromVKG (4,5 GW) – relevant auch für Erzeugungskapazitäten im Netzgebiet Westnetz. |
Smalltalk-Stoff
Häufige Fragen
FAQ: StromVKG-Ausschreibung, Wärmeplanung und AgNes
Wann findet der erste Gebotstermin nach dem StromVKG statt?
Der erste Gebotstermin für Langzeitkapazitäten ist der 8. September 2026, ausgeschrieben werden 4,5 Gigawatt. Ein zweiter Termin über weitere 4,5 Gigawatt folgt am 29. Dezember 2026. Die Bekanntmachung dazu veröffentlicht die Bundesnetzagentur am 21. Juli 2026.
Warum informiert die Bundesnetzagentur schon vor der EU-Genehmigung über die Ausschreibung?
Die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission steht noch aus. Um den ambitionierten Zeitplan mit ersten Ausschreibungen im September 2026 zu halten, informiert die Bundesnetzagentur den Markt bereits jetzt – Zuschläge dürfen aber erst nach der EU-Genehmigung erteilt werden.
Wie ist der Stand der kommunalen Wärmeplanung in NRW?
Zum 30. Juni 2026 mussten alle Großstädte über 100.000 Einwohner ihren Wärmeplan vorlegen. In NRW fehlten laut LANUK zum 29. Juni 2026 noch 18 von 30 Großstädten; laut Zentrum für Kommunale Wärmewende sind mittlerweile fast alle Kommunen fertig – „vielleicht ein, zwei" fehlen noch.
Wann wird der AgNes-Festlegungsentwurf veröffentlicht?
Die Bundesnetzagentur hatte für „Sommer 2026" eine förmliche Konsultation des vollständigen Festlegungsentwurfs zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) angekündigt. Zum Stand 20. Juli 2026 liegt dieser Entwurf noch nicht vor; die finale Rahmenfestlegung soll weiterhin bis Ende 2026 erfolgen, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2029 geplant.
Wie viele Messstellenbetreiber stehen wegen der Smart-Meter-Pflicht unter Aufsicht?
Gegen 77 Messstellenbetreiber, überwiegend kleinere und mittelgroße Unternehmen, laufen seit dem Frühjahr 2026 förmliche Aufsichtsverfahren der Bundesnetzagentur wegen verpasster Smart-Meter-Einbauziele. Die bundesweite Quote lag zum 31.12.2025 bei 23,3 Prozent, weitere Verfahren werden sukzessive eingeleitet.

