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sbc-Energie-Radar KW 34/2026: EEG-Novelle und GModG im Kabinett

Zwei Wochen nach dem Kabinettsbeschluss zu EEG-Novelle und Netzanschlusspaket liegt mit dem AgNes-Festlegungsentwurf nun auch das zweite Schwergewicht der Netzentgeltreform auf dem Tisch: 198 Seiten, ein jährliches Kostenvolumen von 37 Milliarden Euro, Konsultationsfrist bis zum 18. September. Beim Wärmepaket dagegen bleibt es bei der Warteschleife, und mit dem KRITIS-Dachgesetz rückt für Energieversorger oberhalb der Kritikalitätsschwelle eine erste konkrete Registrierungsfrist näher.

Das Wichtigste in Kürze

  • AgNes: Vollständiger Festlegungsentwurf seit 6. August konsultierbar, Stellungnahmen bis 18. September 2026 möglich
  • EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket vom Kabinett beschlossen, erste Lesung im Bundestag für September angekündigt
  • Wärmepaket: Kabinettstermin vom 12. August ohne bestätigten Beschluss verstrichen
  • KRITIS-Dachgesetz: Registrierungsfrist für bereits als kritisch eingestufte Anlagen endet am 17. Oktober 2026

AgNes: Der Festlegungsentwurf liegt vor – und bringt die Prosumer-Frage auf den Tisch

Vorher galt

Seit dem Informationstermin Ende Mai lagen nur die Eckpunkte der künftigen Netzentgeltsystematik Strom vor, konkretisiert in Workshops und Orientierungspapieren. Ein Rechtstext existierte noch nicht.

Künftig gilt

Die Bundesnetzagentur hat am 6. August den vollständigen, knapp 200 Seiten starken Festlegungsentwurf zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen sind bis zum 18. September möglich, der Erlass ist noch für dieses Kalenderjahr geplant, die öffentliche Bekanntmachung für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Wirksam werden die neuen Regeln zum 1. Januar 2029.

Für Stromspeicher wurde der zwischenzeitlich diskutierte Kurswechsel beim Vertrauensschutz wieder entschärft: Wer bis zur Veröffentlichung der finalen Festlegung investitionsentscheidungsreif ist und bis spätestens 4. August 2029 in Betrieb geht, behält die Netzentgeltbefreiung. Für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) sieht der Entwurf dagegen einen Grundpreisaufschlag von 70 bis 90 Prozent je teilnehmender Marktlokation vor, während Mieterstrommodelle mit nur einer aktiven Marktlokation am Summenzähler deutlich günstiger wegkommen.

Was das bedeutet

Der BDEW kritisiert öffentlich, dass der technisch anspruchsvolle Kurs zu volldynamischen Netzentgelten beibehalten wird, und fordert mehr Transparenz beim Gesamtsystem. Für Netzbetreiber beginnt jetzt die eigentliche Detailarbeit: Die 25-Prozent-Schwelle für den wesentlichen Vermögensschaden bei Speicherprojekten und das strikte Stichtagsprinzip stehen zur Diskussion, ebenso die strukturelle Schlechterstellung der GGV gegenüber Mieterstrommodellen.

Relevanz für sbc: Für Mandanten mit Beteiligungsmodellen in der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung lohnt sich jetzt eine Vergleichsrechnung gegenüber Mieterstrom, bevor die Konsultationsfrist am 18. September verstreicht. Wer eine eigene Stellungnahme erwägt, sollte die Speicher-Bestandsschutzregelung genau prüfen.

Quelle: BNetzA, Festlegungsverfahren AgNes, GBK-25-01-1#3, Konsultation des Festlegungsentwurfs vom 6. August 2026 (Stellungnahmefrist bis 18. September 2026)

EEG-Novelle und Netzanschlusspaket: Kabinett entscheidet, Redispatch-Vorbehalt bleibt umstritten

Vorher galt

Nach der politischen Einigung von Union und SPD auf zweiseitige Differenzverträge (CfD) für Neuanlagen ab 100 kW im April lag der Referentenentwurf seit Mitte Juli zur Länder- und Verbändeanhörung vor, mit einer für die kurze Frist von nur drei Werktagen kritisierten Beteiligung.

Künftig gilt

Das Bundeskabinett hat EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket am 29. Juli beschlossen. Der zuvor scharf kritisierte Redispatch-Vorbehalt wurde entschärft: Die Abregelungsschwelle liegt nun bei 5 statt 3 Prozent, die Geltungsdauer bei sechs statt zehn Jahren, der Entschädigungsverzicht ist auf maximal 20 Prozent begrenzt, und die Ausweisung erfolgt technologiespezifisch. Die erste Lesung im Bundestag ist für September angesetzt, das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 geplant. Treiber des engen Zeitplans ist die zum Jahresende auslaufende EU-Beihilfegenehmigung für das EEG.

Was das bedeutet

Verbände wie BWE und BSW-Solar sehen trotz der Entschärfung weiterhin ein Verhinderungsinstrument im Redispatch-Vorbehalt und fordern Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren, unter anderem bei Direktbelieferung und Power-Purchase-Agreements für den industriellen Mittelstand. Ein Energieforscher merkt in der Fachpresse an, dass große, diversifizierte Marktakteure das verbleibende Risiko vergleichsweise gut absichern können, während es für Kommunen, Bürgerenergiegesellschaften und private Investoren eine deutlich höhere Investitionshürde bedeutet.

Relevanz für sbc: Für Mandanten mit kommunaler oder bürgerschaftlicher Beteiligung an Erneuerbaren-Projekten lohnt sich eine frühzeitige Prüfung, ob und wie stark ihre geplanten Standorte von der technologiespezifischen Redispatch-Ausweisung betroffen sein könnten, um im parlamentarischen Verfahren rechtzeitig Stellung zu beziehen.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung „Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket" vom 29. Juli 2026; BMWE, Referentenentwurf EEG-Novelle vom 17. Juli 2026

Wärmepaket: Der 12. August ist verstrichen, ohne dass ein Beschluss vorliegt

Vorher galt

Nach der Verschiebung aus dem Juli sollte das Bundeskabinett die Eckpunkte zum Wärmepaket, das nicht mehr als Wärmenetzgesetz firmiert, am 12. August beschließen. Inhaltlich stehen eine verpflichtende Preistransparenzplattform, eine gestärkte Preisaufsicht, eine Schlichtungsstelle sowie die erstmals gesetzliche Verankerung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) im Raum.

Künftig gilt

Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe liegt keine belastbare Bestätigung vor, dass der Kabinettstermin wie geplant stattgefunden und zu einem Beschluss geführt hat. Wir behandeln den Status damit bewusst als offen und werden ihn sobald verifizierbar nachtragen, statt an dieser Stelle zu spekulieren.

Was das bedeutet

Die wiederholte Verschiebung reiht sich in ein Muster ein, das schon Gebäudemodernisierungsgesetz und Netzpaket geprägt hat: Der Interessenausgleich zwischen Fernwärmeversorgern, die mehr Freiraum bei der Weitergabe von Investitionskosten erwarten, und Verbraucherschützern, die schärfere Preiskontrollen fordern, erweist sich als der eigentliche Flaschenhals des Vorhabens.

Relevanz für sbc: Wärmeversorger sollten die Übergangszeit bis zum tatsächlichen Kabinettsbeschluss nutzen, um Preisstellungen und bestehende Lieferverträge mit Blick auf eine künftige Preistransparenzplattform zu dokumentieren, statt auf den finalen Rechtsrahmen zu warten.

Quelle: ZFK, Energiegesetze-Ticker (Stand: Kabinettzeitplanung 12. August 2026); BMWE, Eckpunkte für ein neues Wärmenetzgesetz vom 6. Juli 2026

KRITIS-Dachgesetz: Für Bestandsanlagen läuft die Registrierungsfrist bis Mitte Oktober

Vorher galt

Seit Inkrafttreten am 17. März 2026 konnten sich Betreiber kritischer Anlagen beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) registrieren; die eigentliche Registrierungspflicht war an eine noch offene Übergangsfrist gekoppelt.

Künftig gilt

Nach § 8 Abs. 1 KRITISDachG müssen sich Betreiber spätestens drei Monate nach Identifikation als kritische Anlage registrieren, frühestens jedoch ab dem 17. Juli 2026. Für Anlagen, die bereits vor Inkrafttreten als kritisch eingestuft waren, ergibt sich daraus der 17. Oktober 2026 als konkreter Stichtag. Das betrifft im Energiesektor neben den großen Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern auch Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber oberhalb der jeweiligen Schwellenwerte, die bei rund 500.000 versorgten Einwohnern liegen, mit möglichen Absenkungen auf Länderebene.

Was das bedeutet

Mit der Registrierung beginnt die Uhr für die nachgelagerten Fristen: neun Monate für die erste Risikoanalyse, zehn Monate für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen im Resilienzplan. Wer die Registrierung verzögert, verschiebt damit auch diese Folgefristen, ohne dadurch Zeit zu gewinnen.

Relevanz für sbc: Mandanten aus dem Sektor Energie sollten jetzt prüfen, ob ihre Anlagen unterhalb oder oberhalb der Kritikalitätsschwelle liegen, und die Registrierung nicht erst gegen den 17. Oktober vorbereiten, da bereits die Schwellenwertprüfung selbst Zeit beansprucht.

Quelle: § 8 Abs. 1 KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG); BBK/BSI, gemeinsame Registrierungsplattform, Stand August 2026

Longread der Woche

„Wo das Netz fehlt, wird der Wind gestoppt" ordnet ein, warum die Bundesregierung beim Netzanschlusspaket nicht auf beschleunigten Netzausbau setzt, sondern darauf, den Zubau selbst dort zu steuern, wo das Netz bereits überlastet ist. Der Beitrag zeichnet nach, wie die Hotspot-Definition und der Redispatch-Vorbehalt zur eigentlichen Verhandlungsmasse im parlamentarischen Verfahren werden könnten, und ordnet die unterschiedlichen Interessen von Übertragungsnetzbetreibern, Projektierern und Kommunen ein.

Quelle: Denkstrom, „Energiewende: Wo das Netz fehlt, wird der Wind gestoppt", 10. August 2026

Anknüpfungspunkte

Kurz und ohne eigenen Fokusblock, weil sich der Stand gegenüber den letzten Ausgaben nicht wesentlich verändert hat:

  • GModG: Seit 29. Juli in Kraft, weitere Regelungen zu Sanierungspflicht Nichtwohngebäude, Solarpflicht und energetischer Bilanzierung folgen zum 1. Januar 2027
  • StromVKG: Erste Ausschreibung neuer steuerbarer Kraftwerkskapazitäten für den 8. September 2026 terminiert
  • Smart-Meter-Rollout: Politische Absichtserklärung, die 90-Prozent-Marke bei Pflichteinbaufällen bereits bis Ende 2030 statt 2032 zu erreichen; rechtlich bindend ist das noch nicht
  • Kommunale Wärmeplanung Essen: Fristgerecht zum 30. Juni veröffentlicht, Umsetzung liegt nun bei Stadtwerke Essen, Iqony Fernwärme und Westnetz

NRW & Essen – regional

Essen bleibt regionales Referenzbeispiel für die Umsetzungsphase nach der kommunalen Wärmeplanung: Stadtwerke Essen und Iqony Fernwärme haben ihre Partnerschaftsvereinbarung erweitert und prüfen nun gezielt Netzkopplungen zwischen bestehenden Fernwärmenetzen und neuen Niedertemperaturnetzen sowie die gemeinsame Nutzung von Wärmeerzeugungsanlagen. Für Kommunen mit ähnlicher Ausgangslage – ein etabliertes Hochtemperaturnetz trifft auf wachsenden Bedarf an dezentralen, niedrigtemperaturigen Lösungen – liefert das Essener Modell einen praxisnahen Referenzpunkt für die eigene Transformationsplanung.

DatumVeranstaltung
28.09.2026OpenKRITIS-Konferenz „Sicherheit mit NIS2 und KRITIS", Siegburg

Smalltalk-Stoff

  • 37 Mrd. € – jährliches Kostenvolumen der Stromnetzentgelte, das die AgNes-Reform ab 2029 neu verteilt
  • 47 % – Füllstand der deutschen Gasspeicher Anfang August, bei einer gesetzlichen Zielmarke von 80 % zum 1. Oktober

Häufige Fragen zu dieser Ausgabe

Was ist der AgNes-Festlegungsentwurf und bis wann können Stellungnahmen eingereicht werden?

Der AgNes-Festlegungsentwurf ist der von der Bundesnetzagentur am 6. August 2026 veröffentlichte Rechtstext zur künftigen Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom. Stellungnahmen können bis zum 18. September 2026 eingereicht werden, die finale Festlegung soll noch im Kalenderjahr 2026 erlassen werden.

Was ändert sich für Stromspeicher beim Vertrauensschutz durch AgNes?

Speicherbetreiber behalten die Netzentgeltbefreiung, wenn sie bis zur Veröffentlichung der finalen AgNes-Festlegung investitionsentscheidungsreif sind und ihre Anlage bis spätestens 4. August 2029 in Betrieb nehmen.

Was hat das Bundeskabinett bei der EEG-Novelle und dem Netzanschlusspaket beschlossen?

Am 29. Juli 2026 hat das Kabinett die EEG-Novelle 2027 und das Netzanschlusspaket beschlossen. Der Redispatch-Vorbehalt wurde gegenüber früheren Entwürfen entschärft: Abregelungsschwelle 5 statt 3 Prozent, Geltungsdauer 6 statt 10 Jahre, Entschädigungsverzicht maximal 20 Prozent.

Ist das Wärmepaket der Bundesregierung bereits beschlossen?

Nein. Der für den 12. August 2026 terminierte Kabinettstermin ist verstrichen, ohne dass eine belastbare Bestätigung für einen Beschluss vorliegt. Der Status gilt daher als offen.

Welche Frist gilt für Energieversorger beim KRITIS-Dachgesetz?

Betreiber von Anlagen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes als kritisch eingestuft waren, müssen sich bis zum 17. Oktober 2026 beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) registrieren.


Diese Ausgabe wurde unter Einsatz von KI-gestützter Recherche erstellt und redaktionell geprüft. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Rechtsstände übernommen werden.

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