sbc-Energie-Radar · Ausgabe 27 · KW 36/2026 · 31. August bis 4. September 2026
Auf einen Blick
Das Bundeskabinett hat am 26. August 2026 die Eckpunkte des Wärmenetzpakets beschlossen: Preistransparenzplattform, Preisaufsicht, Schlichtungsstelle und die gesetzliche Verankerung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Für den ersten Gebotstermin des StromVKG-Kapazitätsmarkts am 8. September 2026 endet die Bieter-Authentifizierung bereits am 1. September. Beim Netzentwicklungsplan Strom 2025-2037/2045 ist die Konsultation seit 24. August beendet, während die Übertragungsnetzbetreiber bereits den Szenariorahmen für den nächsten NEP-Zyklus vorgelegt haben. Bundestag und Bundesrat sollen im September mit der Beratung von EEG-Novelle und Netzanschlusspaket beginnen, ein konkreter Termin für die erste Lesung stand zum Redaktionsschluss noch nicht fest.
Das Wichtigste
Nach zwei Verschiebungen ist das Wärmenetzpaket seit vergangenem Mittwoch beschlossene Sache – zumindest auf Eckpunkte-Ebene. Für Verteilnetzbetreiber und Stadtwerke mit Erzeugungsanlagen richtet sich der Blick diese Woche jedoch bereits auf den nächsten Termin: Am 1. September endet die Frist zur Bieter-Authentifizierung für den ersten StromVKG-Gebotstermin am 8. September. Parallel bleibt beim Netzentwicklungsplan Strom offen, wann die Bundesnetzagentur die Konsultation vom 24. August auswertet – während die Übertragungsnetzbetreiber bereits den nächsten NEP-Zyklus angeschoben haben. Und im Bundestag beginnt nach der Sommerpause die parlamentarische Beratung von EEG-Novelle und Netzanschlusspaket, deren konkreter Fahrplan zum Redaktionsschluss noch nicht feststand.
- Wärmenetzpaket: Kabinett hat die Eckpunkte am 26. August beschlossen – Preistransparenzplattform, Preisaufsicht, Schlichtungsstelle und BEW im Gesetz
- StromVKG: Bieter-Authentifizierung für den ersten Gebotstermin muss bis 1. September erfolgen, Gebotsabgabe bis 8. September, 24:00 Uhr
- NEP Strom 2025-2037/2045: Konsultation seit 24. August beendet, Bestätigungstermin weiter offen; ÜNB haben zugleich den Szenariorahmenentwurf für den nächsten NEP 2040/2045 (2027) übergeben
- EEG-Novelle/Netzanschlusspaket: Parlamentarische Beratung soll im September beginnen, ein konkreter Termin für die erste Lesung war zum Redaktionsschluss nicht bekannt
Im Fokus
Wärmenetzpaket beschlossen: Preisplattform, Preisaufsicht und BEW im Gesetz
Vorher galt: Der Kabinettsbeschluss zu den Eckpunkten des Wärmenetzpakets war zweimal verschoben worden, zuletzt von Anfang Juli auf den 12. und dann auf den 26. August. Zentraler Streitpunkt blieb bis zuletzt die Ausgestaltung der Schiedsstelle zwischen den Interessen der Fernwärmeversorger und dem Verbraucherschutz.
Künftig gilt: Das Bundeskabinett hat am 26. August 2026 die Eckpunkte des Wärmenetzpakets beschlossen. Es ruht auf vier Bausteinen: einer verpflichtenden Preistransparenzplattform bei einer Bundesbehörde, auf der alle Wärmeversorgungsunternehmen Preise, Tarifstrukturen und Strukturparameter mindestens jährlich veröffentlichen müssen, einer gestärkten nachträglichen Preisaufsicht, einer Schlichtungsstelle sowie der erstmaligen gesetzlichen Verankerung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Hinzu kommt die vieldiskutierte 50-Cent-Regel zur Erleichterung von Fernwärme-Umstellungen in Mietgebäuden.
Was das bedeutet: Beschlossen sind Eckpunkte, kein fertiges Gesetz. Referentenentwurf, Verbändeanhörung und parlamentarisches Verfahren stehen noch aus; ein Termin für den finalen Gesetzesbeschluss steht nach Verbandsangaben noch nicht fest. Der Bundesverband Erneuerbare Energie mahnt bereits jetzt eine praxistaugliche und sozialverträgliche Umsetzung an.
Relevanz für sbc: Für Fernwärmeversorger wie Iqony Fernwärme lohnt sich jetzt eine erste Bestandsaufnahme, welche Preis- und Tarifdaten künftig auf der Transparenzplattform veröffentlicht werden müssten – die Datenaufbereitung dafür braucht erfahrungsgemäß mehr Vorlauf als der spätere Rechtsrahmen einräumt.
Quelle: Bundesregierung, „Im Kabinett: Eckpunkte für das Wärmenetzpaket" vom 26.8.2026, bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eckpunkte-waermenetz-2450162; BEE-Pressemitteilung vom 26.8.2026
StromVKG: Bieter-Authentifizierung endet am 1. September, Gebotstermin am 8. September
Vorher galt: Die Bundesnetzagentur hatte die Ausschreibung für Langzeitkapazitäten nach StromVKG am 21. Juli 2026 formal eröffnet und dabei verbindliche Format- und Formularvorgaben für die Gebotsabgabe veröffentlicht. Zur Teilnahme ist eine Registrierung auf der digitalen Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe" (GBG) der Bundesnetzagentur erforderlich.
Künftig gilt: Die Bieter-Authentifizierung für die GBG ist bis einschließlich 1. September 2026 möglich – eine Woche vor dem eigentlichen Gebotstermin. Die Gebote selbst müssen bis zum 8. September 2026, 24:00 Uhr, elektronisch über die GBG eingegangen sein; verspätet übermittelte Gebote werden nicht zum Zuschlagsverfahren zugelassen. Ausgeschrieben werden 4.500 Megawatt reduzierte Leistung zu einem Höchstpreis von 244.000 Euro je Megawatt und Jahr.
Was das bedeutet: Wer sich bislang noch nicht für die GBG authentifiziert hat, muss dies in dieser Woche nachholen, um am ersten Gebotstermin überhaupt teilnehmen zu können. Die zweite Ausschreibungsrunde mit ebenfalls 4.500 Megawatt folgt am 29. Dezember 2026; die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für den Kapazitätsmarkt steht weiterhin aus und ist Voraussetzung für die Erteilung von Zuschlägen.
Relevanz für sbc: Mandanten mit steuerbaren Erzeugungsanlagen, die eine Teilnahme am ersten Gebotstermin erwägen, sollten die Authentifizierung noch diese Woche abschließen – der zweite Termin im Dezember bleibt als Option, verschiebt eine mögliche Vergütung aber um ein weiteres Quartal nach hinten.
Quelle: Bundesnetzagentur, Bekanntmachung 1. Gebotstermin (8. September 2026), bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Kapazitaetsmarkt/Ausschreibung/Gebotstermin_Sep26/start.html; StromVKG § 3 Abs. 1 Nr. 1
Netzentwicklungsplan Strom: Konsultation beendet, nächster Zyklus läuft bereits an
Vorher galt: Die Bundesnetzagentur hatte den zweiten Entwurf des NEP Strom 2025-2037/2045 gemeinsam mit vorläufigen Prüfungsergebnissen und einem Umweltbericht bis zum 24. August 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Nach eigener Aussage bestätigt die Behörde den NEP erst nach Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen.
Künftig gilt: Die Konsultationsfrist ist verstrichen, ein Termin für die endgültige Bestätigung wurde von der Bundesnetzagentur bislang nicht genannt. Parallel haben die vier Übertragungsnetzbetreiber bereits den Szenariorahmenentwurf für den übernächsten Netzentwicklungsplan – NEP 2040/2045 (2027) – am 30. Juni 2026 an die Bundesnetzagentur übergeben; deren Konsultation ist nach Angaben auf netzentwicklungsplan.de voraussichtlich für September 2026 vorgesehen.
Was das bedeutet: Für Verteilnetzbetreiber überschneiden sich damit zwei Planungshorizonte: Der aktuell konsultierte NEP 2025-2037/2045 bildet noch keine verbindliche Grundlage, während mit dem nächsten Szenariorahmen bereits die übernächste Planungsrunde anläuft. Wann genau die Bestätigung des laufenden NEP erfolgt, bleibt zum Redaktionsschluss ausdrücklich offen – hierzu liegt keine belastbare Terminangabe vor.
Relevanz für sbc: Wir empfehlen Verteilnetzbetreibern, die eigene Anschlussplanung parallel gegen beide NEP-Generationen zu spiegeln – so lassen sich Anpassungsbedarfe frühzeitig erkennen, bevor der nächste Szenariorahmen zur Konsultation gestellt wird.
Quelle: Bundesnetzagentur, Prozessseite NEP Strom 2025-2037/2045, bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NEP/Strom/start.html; netzentwicklungsplan.de, Übersicht NEP Strom (Stand 30.6.2026)
EEG-Novelle und Netzanschlusspaket: Parlamentarische Beratung startet im September
Vorher galt: Das Bundeskabinett hatte am 29. Juli 2026 sowohl die EEG-Novelle 2027 als auch das begleitende Netzanschlusspaket als Regierungsentwürfe beschlossen. Kernpunkte sind das Ende der dauerhaften festen Einspeisevergütung für neue Dachanlagen unter 25 Kilowatt sowie ein technologiespezifischer Redispatch-Vorbehalt für Netzbetreiber in Gebieten mit mehr als 5 Prozent Abregelung im Vorjahr.
Künftig gilt: Bundestag und Bundesrat sollen die Beratungen nach der Sommerpause im September 2026 aufnehmen; die Bundesregierung strebt einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende 2026 an, da die beihilferechtliche Genehmigung des aktuellen EEG-Fördersystems durch die EU-Kommission zum Jahresende ausläuft. Ein konkreter Termin für die erste Lesung im Bundestag lag zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht vor.
Was das bedeutet: Verbände rechnen mit Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren, insbesondere bei der Hotspot-Definition und der Redispatch-Regelung. Für Bestandsanlagen und alle Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, ändert sich nach aktuellem Entwurfsstand nichts an der garantierten 20-Jahres-Vergütung.
Relevanz für sbc: Wir raten Netzbetreibern, die eigene Abregelungsstatistik des Vorjahres jetzt zu prüfen – wer die 5-Prozent-Schwelle des Redispatch-Vorbehalts überschreitet, sollte die Kommunikation mit anschlusswilligen Anlagenbetreibern frühzeitig vorbereiten, unabhängig vom Ausgang der parlamentarischen Beratung.
Quelle: Bundesregierung, „Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket" vom 29.7.2026, bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-eeg-novelle-netzpaket-strom-2448636; ARQIS-Analyse vom 30.7.2026 zum Kabinettsentwurf
Longread der Woche
Die Halbjahresbilanz von c-ober.de zum Photovoltaik-Zubau 2026 lohnt die Lektüre gerade jetzt, da die EEG-Novelle in die parlamentarische Beratung geht: Der Netto-Zubau von rund 7,4 Gigawatt im ersten Halbjahr wirkt auf den ersten Blick solide, verdeckt aber eine deutliche Strukturverschiebung – weg von kleinen Dachanlagen, hin zu wenigen großen Freiflächenprojekten. Für Verteilnetzbetreiber ist das mehr als eine Randnotiz, denn beide Anlagentypen stellen völlig unterschiedliche Anforderungen an Netzanschluss und -planung.
Anknüpfungspunkte
- WACC Gas (KW 35): Die Konsultationsfrist zur pauschalierten Kapitalverzinsung der Gasnetzbetreiber für die fünfte Regulierungsperiode läuft unverändert bis 14. September 2026, diese Woche keine neuen Entwicklungen.
- AgNes-Festlegungsentwurf (KW 34): Die Konsultationsfrist bis 18. September 2026 läuft unverändert weiter; die Festlegung soll noch im Kalenderjahr 2026 beschlossen werden.
- KRITIS-Dachgesetz (KW 34): Die individuelle Registrierungsfrist von spätestens drei Monaten nach Identifikation als kritische Anlage, frühestens ab 17. Juli 2026, rückt für früh identifizierte Betreiber näher an den 17. Oktober 2026 heran; diese Woche keine neuen Entwicklungen.
- vNNE-Halbierung (korrigiert in KW 26): Die erste Reduktionsstufe liegt weiterhin bei 50 Prozent, nicht bei 25 Prozent.
NRW & Essen – regional
| Datum | Veranstaltung |
| 10.09.2026 | „Structure & Strategy" – The Energy Data Summit, Essen: Fachveranstaltung für Netzbetreiber, Stadtwerke und Energieversorger mit Praxisbeispielen und Workshops zu Data Vault, dbt und weiteren Datenarchitektur-Themen |
| 21.10.2026 | Rhein Ruhr Power e.V., Fachveranstaltung am Gas- und Wärme-Institut Essen e.V. – Schwerpunkt: Energieversorgung und Versorgungssicherheit im Rechenzentrums-Ausbau |
Smalltalk-Stoff
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52,0 % So voll waren die deutschen Gasspeicher am 27. August 2026 laut AGSI+/GIE-Daten – 17,7 Prozentpunkte weniger als am selben Stichtag im Vorjahr (69,6 %). Die Einspeicherperiode läuft noch bis Ende Oktober. |
1.830 MW Photovoltaik-Nettozubau schätzt die Bundesnetzagentur laut Auswertung des Marktstammdatenregisters für Juli 2026 (veröffentlicht 17.8.2026) – mehr als die Hälfte davon entfällt weiterhin auf Freiflächenanlagen. |
Diese Ausgabe enthält auf ausdrücklichen Wunsch keine Rubrik „Fristen und Stichtage", obwohl KW 36 in den September hineinreicht. Die reguläre Aktualisierung der Fristenübersicht ist für die nächste erste Ausgabe eines Kalendermonats vorgesehen.
Weiterführende Themen bei sbc
- Unterstützung bei der Anschlussplanung im Rahmen der Netztransformation für Verteilnetzbetreiber
- Beratung zur Wärmewende für Stadtwerke, u. a. zu Preistransparenz und Förderstrategie im Kontext des Wärmenetzpakets
- Begleitung beim Smart-Meter-Rollout als Grundlage für Redispatch- und Flexibilitätsfragen im Netzanschlusspaket
Häufige Fragen zu dieser Ausgabe
Was hat das Bundeskabinett beim Wärmenetzpaket am 26. August 2026 beschlossen?
Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte des Wärmenetzpakets beschlossen: eine verpflichtende Preistransparenzplattform, eine gestärkte nachträgliche Preisaufsicht, eine Schlichtungsstelle sowie die erstmalige gesetzliche Verankerung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Beschlossen sind Eckpunkte, kein fertiges Gesetz; Referentenentwurf und parlamentarisches Verfahren stehen noch aus.
Bis wann müssen sich Bieter für den ersten StromVKG-Gebotstermin authentifizieren?
Die Bieter-Authentifizierung auf der digitalen Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe" (GBG) der Bundesnetzagentur ist bis einschließlich 1. September 2026 möglich. Die eigentliche Gebotsabgabe muss bis zum 8. September 2026, 24:00 Uhr, elektronisch erfolgen.
Ist der Netzentwicklungsplan Strom 2025-2037/2045 bereits bestätigt?
Nein. Die öffentliche Konsultation des zweiten Entwurfs ist am 24. August 2026 beendet worden, die Bundesnetzagentur wertet die eingegangenen Stellungnahmen derzeit aus. Ein Termin für die endgültige Bestätigung wurde bislang nicht genannt.
Wann beraten Bundestag und Bundesrat über EEG-Novelle und Netzanschlusspaket?
Die parlamentarische Beratung soll im September 2026 beginnen, nachdem das Bundeskabinett beide Gesetzentwürfe am 29. Juli 2026 beschlossen hatte. Ein konkreter Termin für die erste Lesung im Bundestag lag zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht vor; die Bundesregierung strebt einen Abschluss des Verfahrens bis Ende 2026 an.
Warum enthält diese Ausgabe keine Rubrik „Fristen und Stichtage"?
Die Rubrik „Fristen und Stichtage" erscheint gemäß redaktioneller Standing Rule nur in der jeweils ersten Ausgabe eines Kalendermonats. Für Ausgabe 27 wurde sie auf ausdrücklichen Wunsch ausgelassen, obwohl KW 36 in den September hineinreicht. Die nächste reguläre Aktualisierung ist für die nächste erste Septemberausgabe vorgesehen.
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