sbc-Energie-Radar · Ausgabe 28 · KW 37/2026 · 7. bis 11. September 2026
Auf einen Blick
Die Bundesnetzagentur hat mit dem AgNes-Festlegungsentwurf und der ersten StromVKG-Kapazitätsausschreibung gleich zwei zentrale Weichen für die Strommarktreform gestellt, während die EEG-Novelle 2027 samt Netzpaket am 10. September offiziell im Bundestag eingebracht wurde. Zugleich korrigieren wir eine eigene Einordnung aus Ausgabe 27: Die vermeintliche KRITIS-Registrierungsfrist zum 17. Juli 2026 gilt so nicht mehr.
Das Wichtigste
- AgNes-Konsultation zur Netzentgeltreform Strom läuft bis 18. September: letzte Gelegenheit zur Stellungnahme vor der geplanten Rahmenfestlegung Ende 2026.
- Erste StromVKG-Kapazitätsausschreibung vom 8. September ist deutlich überzeichnet: erstes Marktsignal für den deutschen Kapazitätsmarkt.
- EEG-Novelle und Netzpaket sind am 10. September offiziell als Bundestagsdrucksache eingebracht, erste Lesung ab 21. September.
- Korrektur zu Ausgabe 27: Die vermeintliche KRITIS-Registrierungsfrist zum 17. Juli 2026 ist gestrichen, eine Registrierungspflicht besteht derzeit nicht.
Im Fokus: Netz
AgNes-Konsultation: Endspurt zur Netzentgeltreform Strom
Vorher galt: Die Netzentgelte Strom richten sich nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Der Europäische Gerichtshof hatte am 2. September 2021 (C-718/18) die Regelung per Regierungsverordnung als unionsrechtswidrig eingestuft, die StromNEV läuft Ende 2028 aus.
Künftig gilt: Am 6. August 2026 hat die Bundesnetzagentur den vollständigen Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) veröffentlicht und die finale Konsultation eröffnet. Sie läuft bis zum 18. September 2026. Der Entwurf sieht unter anderem einen Kapazitätspreis für Netzspeicher, ein Einspeiseentgelt für große Erzeugungsanlagen und einen höheren Grundpreis für Prosumer vor. Speicher mit dokumentierter Investitionsentscheidung vor Inkrafttreten der Festlegung behalten ihren Bestandsschutz nach § 118 Abs. 6 EnWG, sofern sie bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen. Die Rahmenfestlegung soll Ende 2026 ergehen und ab 1. Januar 2029 die StromNEV ablösen.
Was das bedeutet: Für Netzbetreiber bleiben nur noch wenige Tage, eine Stellungnahme einzureichen oder über Verbände einzubringen. Für Stadtwerke mit Speicher- oder Prosumer-Kunden entscheidet die endgültige Ausgestaltung der Übergangsregeln über die Investitionssicherheit bis 2029.
Relevanz für sbc: Wer die zweijährige Umsetzungsfrist bis 2029 aktiv für Messkonzepte und Investitionsentscheidungen nutzt, verschafft sich einen Kostenvorteil. Wir unterstützen Netzbetreiber und Stadtwerke dabei, die Konsultationsphase für eine fundierte Stellungnahme zu nutzen und die Folgen für laufende Investitionsvorhaben einzuordnen.
Quelle: Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes), veröffentlicht 6. August 2026, Konsultationsfrist bis 18. September 2026, www.bundesnetzagentur.de/1112856
Im Fokus: Kapazitätsmarkt
StromVKG: Erste Kapazitätsausschreibung deutlich überzeichnet
Vorher galt: Bundestag und Bundesrat hatten das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) am 9. und 10. Juli 2026 final beschlossen. Der Fahrplan sah für den 8. September 2026 den ersten Gebotstermin für 4.500 Megawatt Langzeitkapazität vor, Höchstwert 244.000 Euro je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr.
Künftig gilt: Der Gebotstermin ist verstrichen. Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass die Ausschreibung deutlich überzeichnet ist. Welche Technologien und wie viele Bieter im Einzelnen teilgenommen haben, hat die Behörde noch nicht veröffentlicht. Die Zuschläge sollen bis zum 3. November 2026 bekanntgegeben werden. Die EU-Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für den Mechanismus im September 2026 erteilt, mit einem Fördervolumen von bis zu 35,2 Milliarden Euro bis 2045.
Was das bedeutet: Die Überzeichnung ist das erste belastbare Marktsignal für den deutschen Kapazitätsmarkt: Es gibt mehr Angebot an gesicherter Leistung, als ausgeschrieben wurde. Wie sich das auf die künftige Umlage und damit auf die Strompreise auswirkt, regelt erst das für 2027 angekündigte Kapazitätsmarktgesetz. Speicher und flexible Nachfrager können frühestens ab den Runden 2027 beziehungsweise 2029 teilnehmen.
Relevanz für sbc: Für Stadtwerke mit eigener Erzeugung oder Beteiligungen an Gaskraftwerksprojekten lohnt sich jetzt eine Einordnung, ob eine Teilnahme an der zweiten Ausschreibungsrunde am 29. Dezember 2026 infrage kommt. Wir begleiten die Prüfung von Fristen, Nachweispflichten und der 15-jährigen Bereitstellungsverpflichtung.
Quelle: Bundesnetzagentur, Mitteilung zum ersten Gebotstermin nach dem StromVKG, 8. September 2026; Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) vom 10. Juli 2026.
Im Fokus: Erneuerbare / Netz
EEG-Novelle und Netzpaket offiziell im Bundestag
Vorher galt: Das Bundeskabinett hatte die EEG-Novelle 2027 und das begleitende Netzanschlusspaket am 29. Juli 2026 beschlossen. Der Entwurf ging am 14. August 2026 als Drucksache an den Bundesrat.
Künftig gilt: Am 10. September 2026 ist der Regierungsentwurf offiziell als Bundestagsdrucksache 21/7867 eingebracht worden. Die erste Lesung im Bundestag ist für die Woche ab dem 21. September 2026 vorgesehen, eine Verabschiedung wird bis Ende Oktober angestrebt. Grund für das Tempo: Die beihilferechtliche EU-Genehmigung für das geltende EEG läuft zum 31. Dezember 2026 aus.
Was das bedeutet: Zentrale Streitpunkte der parlamentarischen Beratung bleiben die Definition von Netzengpassgebieten, in denen künftig bis zu sechs Jahre entschädigungsfrei abgeregelt werden darf, sowie der geplante Übergang von der festen Einspeisevergütung zu zweiseitigen Differenzverträgen (Contracts for Difference) für Neuanlagen. Bestandsanlagen genießen nach aktuellem Entwurfsstand Vertrauensschutz.
Relevanz für sbc: Netzbetreiber sollten die Ausschussberatungen ab dem 21. September gezielt auf die Hotspot-Definition hin verfolgen, da sie unmittelbar in die eigene Netzplanung und Anschlusszusagen hineinwirkt. Wir bereiten für Mandanten eine kompakte Einordnung der Ausschussfassung vor, sobald sie vorliegt.
Quelle: Deutscher Bundestag, Bundestagsdrucksache 21/7867 (Gesetzentwurf EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket), eingebracht 10. September 2026.
Im Fokus: Cybersicherheit / Resilienz
KRITIS-Dachgesetz: Registrierungsfrist ist gestrichen – Korrektur zu Ausgabe 27
Vorher hatten wir eingeordnet: In Ausgabe 27 waren wir von einer individuellen Drei-Monats-Frist zur Registrierung kritischer Anlagen ausgegangen, beginnend frühestens zum 17. Juli 2026. Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) gilt seit dem 17. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 66).
Künftig gilt: Diese Einordnung war nach aktuellem Stand zu korrigieren. Nach Auskunft des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) besteht derzeit keine Registrierungspflicht, die zuvor kursierende Frist zum 17. Juli 2026 ist gestrichen. Prüfbar wird das Gesetz für einzelne Betreiber erst mit der Verkündung der Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 KRITIS-DachG im Bundesgesetzblatt. Erst ab diesem Tag beginnt die Pflicht zur Registrierung, acht Monate später müssen die Nachweismuster des BBK vorliegen.
Was das bedeutet: Betreiber kritischer Anlagen in der Energiewirtschaft sollten keine Frist im Kalender führen, die nach aktuellem Stand nicht besteht, sondern die Verkündung der Rechtsverordnung beobachten. Wer aus Ausgabe 27 den 17. Juli als Ausgangspunkt einer laufenden Frist übernommen hat, sollte das intern richtigstellen.
Relevanz für sbc: Wir korrigieren unsere eigene Einordnung hier bewusst offen: Wer sich intern bereits auf den 17. Juli als Frist vorbereitet hat, verliert dadurch keine Zeit, sollte die Vorbereitung aber nicht auf ein Datum ausrichten, das nicht mehr gilt. Wir informieren, sobald die Rechtsverordnung verkündet ist.
Quelle: KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) vom 11. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 66), § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1; Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), FAQ zum KRITIS-Dachgesetz, Stand September 2026.
Longread der Woche
EEG-Novelle 2027 und Netzpaket: Kernpunkte, Auswirkungen und Kontroversen
Eine kompakte, FAQ-gestützte Einordnung der wichtigsten Streitpunkte der EEG-Novelle: von der Redispatch-Regelung über den Wegfall der festen Einspeisevergütung bis zum konkreten Zeitplan im Bundestag. Eine gute Vorbereitung für alle, die die Ausschussberatungen ab dem 21. September verfolgen wollen.
Anknüpfungspunkte
| Thema | Status in KW 37 |
|---|---|
| §14a EnWG / Smart-Meter-Rollout | Keine neue Entwicklung. Rollout-Quote lag zuletzt aggregiert bei rund 23 Prozent, einzelne MSB deutlich darunter (BNetzA-Aufsichtsverfahren). |
| Energy Sharing (§ 42c EnWG) | Keine neue Entwicklung. Technisch weiterhin durch geringe iMSys-Durchdringung ausgebremst. |
| GModG / GEG | Keine neue Entwicklung in KW 37. |
| Kommunale Wärmeplanung (WPG) | Keine neue Entwicklung. Frist für Kommunen über 100.000 Einwohner (30. Juni 2026) ist verstrichen. |
| vNNE-Halbierung | Seit 1. Juli 2026 in Kraft (BNetzA GBK-25-02-1#1), keine neue Entwicklung. |
| Wärmenetzpaket / neues Wärmenetzgesetz | Weiterhin auf Ebene der Eckpunkte vom 26. August 2026. Ausformulierter Gesetzentwurf steht noch aus. |
| Gas: Speicherfüllstand und Preise | Historisch niedriger Füllstand zur Jahreszeit bei deutlich gestiegenen Preisen, siehe unten. |
NRW & Essen
War diese Woche: Am 10. September fand in Essen der Energy Data Summit „Structure & Strategy" statt, mit Praxisbeispielen zu Data Vault, dbt und Datenarchitekturen für Netzbetreiber und Stadtwerke.
Kommt als Nächstes: Am 15. September findet bundesweit online der „Wärme & Kälte Dialog" statt, in dem quartalsweise Forschungsprojekte zu Wärmepumpen- und Kältetechnik vorgestellt werden. Teilnahme kostenlos, für Wärmeversorger und Messstellenbetreiber mit Blick auf künftige Fördervoraussetzungen relevant.
Smalltalk-Stoff
| 55 % Füllstand der deutschen Gasspeicher am 7. September 2026, rund 27 Prozentpunkte unter dem Mittel der Jahre 2017 bis 2021, historisch niedrig für die Jahreszeit. | ~77 €/MWh TTF-Gaspreis Anfang September 2026, höchster Stand seit Kriegsbeginn, angetrieben unter anderem durch die angespannte Speicherlage. |
Häufige Fragen zu dieser Ausgabe
Bis wann läuft die Konsultation zur AgNes-Netzentgeltreform 2026?
Die Konsultation zum Festlegungsentwurf der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) läuft bis zum 18. September 2026. Die Bundesnetzagentur will die Rahmenfestlegung noch Ende 2026 erlassen, sie soll ab dem 1. Januar 2029 gelten.
Wie stark war die erste StromVKG-Kapazitätsausschreibung überzeichnet?
Die Bundesnetzagentur hat die Ausschreibung vom 8. September 2026 als deutlich überzeichnet bezeichnet. Ausgeschrieben waren 4.500 Megawatt reduzierte Leistung, konkrete Zahlen zu Bietern und Technologien liegen noch nicht vor. Die Zuschläge sollen bis zum 3. November 2026 bekanntgegeben werden.
Wann berät der Bundestag erstmals die EEG-Novelle 2027?
Die erste Lesung der EEG-Novelle 2027 und des Netzpakets ist für die Woche ab dem 21. September 2026 vorgesehen. Der Regierungsentwurf liegt seit dem 10. September 2026 als Bundestagsdrucksache 21/7867 vor.
Muss ich meine kritische Anlage nach dem KRITIS-Dachgesetz bereits registrieren?
Nein. Nach aktuellem Stand besteht derzeit keine Registrierungspflicht. Eine zuvor kursierende Frist zum 17. Juli 2026 ist gestrichen. Die Pflicht beginnt erst mit der Verkündung der Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 KRITIS-DachG.
Wie tief sind die deutschen Gasspeicher im September 2026 gefüllt?
Die deutschen Gasspeicher waren am 7. September 2026 zu rund 55 Prozent gefüllt, rund 27 Prozentpunkte unter dem Mittel der Jahre 2017 bis 2021 und damit historisch niedrig für die Jahreszeit.

