sbc-Energie-Radar · Ausgabe 29 · KW 38/2026 · 14. bis 18. September 2026 · Redaktionsschluss 21. September 2026
Auf einen Blick
Der Bundestag berät EEG-Novelle 2027 und Netzpaket am 24. September in erster Lesung, der Bundesrat am 25. September. Die Konsultationen zu AgNes (18. September) und WACC Gas (14. September) sind beendet. Für Netzbetreiber und Stadtwerke wechselt die Aufgabe von der Stellungnahme zur Umsetzungsplanung.
Das Wichtigste
In KW 38 fällt keine Entscheidung, aber es werden Entscheidungsgrundlagen fest: Die Konsultationen zu WACC Gas und AgNes sind abgelaufen, die Bundesnetzagentur wertet jetzt aus. Im Parlament steht der Fahrplan für EEG-Novelle und Netzpaket. Für Netzbetreiber und Stadtwerke wechselt die Aufgabe damit von der Stellungnahme zur Umsetzungsplanung.
- EEG-Novelle und Netzpaket: Bundestag berät am 24. September in erster Lesung, Bundesrat am 25. September; die Ausschussempfehlung der Länder liegt vor
- AgNes: Konsultation am 18. September beendet, Erlass der Rahmenfestlegung für Ende 2026 vorgesehen
- WACC Gas: Konsultation am 14. September beendet, BDEW und VKU kritisieren die Zinssätze gemeinsam
- Ausblick: Die MiSpeL-Festlegung soll nach Planung der Bundesnetzagentur ab 1. Oktober vorliegen, Workshop am 2. Oktober
Berichtszeitraum ist KW 38; wo Termine der Folgewoche bereits belegt sind, sind sie als solche gekennzeichnet.
Im Fokus
Netz · Erzeugung
EEG-Novelle und Netzpaket: Bundestag berät am 24. September, Bundesrat am 25. September
Vorher galt: Das Bundeskabinett hatte am 29. Juli 2026 die EEG-Novelle 2027 und das Netzpaket als Regierungsentwürfe beschlossen. Beide liegen dem Bundestag vor, als Drucksache 21/7867 (EEG-Novelle) und Drucksache 21/7866 (Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau und zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens). In Ausgabe 28 stand nur fest, dass die erste Lesung in der Woche ab dem 21. September erwartet wird.
Künftig gilt: Der Bundestag berät beide Entwürfe am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung, jeweils mit 20-minütiger Aussprache; danach werden sie an die Ausschüsse überwiesen, für die EEG-Novelle federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Im Bundesrat steht die EEG-Novelle am 25. September auf der Tagesordnung der 1068. Sitzung; die Bundesregierung hat sie als besonders eilbedürftig zugeleitet, die Ausschussempfehlung (Drucksache 470/1/26) liegt vor. Nach Auswertung des Instituts ifed empfehlen die Ausschüsse wesentliche Änderungen, darunter einen Zubaupfad von jährlich durchschnittlich 5 Gigawatt Wind und 10 Gigawatt Photovoltaik ab 2027, begründet mit einer Bruttostromverbrauchsprognose von bis zu 750 statt 580 Terawattstunden. Nach Angaben der Fachpresse soll der Bundestag bis Ende Oktober beschließen; das neue Recht soll zum 1. Januar 2027 gelten, weil die beihilferechtliche Genehmigung wesentlicher Teile des heutigen EEG zum Jahresende ausläuft.
Was das bedeutet: Die erste Lesung entscheidet inhaltlich nichts, sie eröffnet die Ausschussphase, in der Verbände ihre Änderungswünsche platzieren. Für Netzbetreiber sind zwei Punkte besonders beobachtenswert: die Hotspot-Definition samt Redispatch-Vorbehalt und das neue Verfahren zur Vergabe von Netzanschlusskapazitäten. Das Ergebnis des Bundesratsvotums vom 25. September lag zum Redaktionsschluss am 21. September nicht vor.
Relevanz für sbc: Wir empfehlen Netzbetreibern, die Ausschussberatungen mit zwei Prüffragen zu begleiten: Welche Netzgebiete lägen nach der Entwurfslogik oberhalb der Abregelungsschwelle von fünf Prozent im Vorjahr? Und welche laufenden Anschlussanfragen würde ein Bewertungsverfahren nach Planungsreife und Systemdienlichkeit anders einordnen als die bisherige Reihenfolge? Beides lässt sich vorbereiten, bevor der Gesetzestext feststeht.
Primärquellen: Bundestag: EEG-Novelle 2027 (21/7867) · Bundestag: Netzpaket (21/7866) · Bundesrat: Vorgang 470/26 · Bundesrat: Ausschussempfehlung 470/1/26 · Bundesrat: Tagesordnung 1068. Sitzung · Bundesregierung: Kabinettsbeschluss vom 29.7.2026
Einordnung (Fachpresse, Kanzleien, Institute): pv magazine vom 14.9.2026 · ifed: Ausschussempfehlung · photovoltaik.sh: Kernpunkte
Grenze der Quellenlage: Die Inhalte der Ausschussempfehlung stützen sich auf die Auswertung von ifed; die Drucksache selbst haben wir nur als Vorgang geprüft.
Netz · Netzentgelte
AgNes: Konsultationsfrist am 18. September beendet, die Auswertung beginnt
Vorher galt: Die Bundesnetzagentur hatte am 6. August 2026 den vollständigen Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes, Verfahren GBK-25-01-1#3) zur Konsultation gestellt. Die Festlegung soll ab 2029 an die Stelle der Stromnetzentgeltverordnung treten, die zum 31. Dezember 2028 außer Kraft tritt.
Künftig gilt: Die Frist für Stellungnahmen ist am Freitag, 18. September 2026, abgelaufen. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen, bereinigt um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Die Rahmenfestlegung soll Ende 2026 ergehen, konkretisierende Folgefestlegungen sind für 2027 angekündigt. Der bne kritisiert in seiner Stellungnahme vor allem die Grund- und Prosumerpreise in der Niederspannung, die Belastung wetterabhängiger Erzeugung, die fehlende Berücksichtigung flexibler Netzanschlussvereinbarungen und den Vertrauensschutz für Speicher; zudem erschwere die Verlagerung der Engpassmanagement-Methodik in gesonderte Verfahren eine Gesamtbewertung. Der BDEW hatte schon zur Veröffentlichung des Entwurfs den Kurs hin zu volldynamischen Netzentgelten als technisch anspruchsvoll kritisiert.
Was das bedeutet: Für Netzbetreiber zeichnet sich die Rollenverteilung bereits im Entwurf ab: Nach der Erstauswertung der ZfK müssen sie erstmals bis zum 1. April 2028 Verbraucher mit Prosumereigenschaft identifizieren und den Lieferanten darüber im Rahmen der Marktkommunikation informieren. Ob das nach der Konsultation so bleibt, entscheidet erst die Endfassung. Grenze dieser Einordnung: Den Entwurf mit 198 Seiten haben wir für diese Ausgabe nicht vollständig ausgewertet; Detailaussagen stützen sich auf die Mitteilung der Bundesnetzagentur, die ZfK und die Verbandsstellungnahme des bne.
Relevanz für sbc: Wir empfehlen Netzbetreibern und Lieferanten, die Prozessfolgen schon jetzt als Arbeitspakete zu skizzieren: die Kennzeichnung von Prosumer-Entnahmestellen in der Marktkommunikation (MaKo) und die Anpassung der Abrechnung an Grund-, Kapazitäts- und Arbeitspreise. Zwischen Erlass Ende 2026 und Start 2029 bleibt wenig Puffer, weil die konkretisierenden Folgefestlegungen erst 2027 kommen.
Primärquellen: Bundesnetzagentur: Verfahrensseite AgNes (GBK-25-01-1#3) · Bundesnetzagentur: Pressemitteilung vom 6.8.2026 · bne: Stellungnahme zum Festlegungsentwurf
Einordnung (Fachpresse, Kanzleien, Institute): ZfK: Überblick zum Festlegungsentwurf · pv magazine vom 6.8.2026 (u. a. BDEW-Reaktion) · CMS: Update zum AgNes-Verfahren
Gas · Netzentgelte
WACC Gas: Konsultation am 14. September beendet, BDEW und VKU sehen Investitionsfähigkeit gefährdet
Vorher galt: Die Bundesnetzagentur hatte am 14. August 2026 den Festlegungsentwurf zur pauschalierten Kapitalverzinsung (WACC-Rate) für Gasnetzbetreiber veröffentlicht: Eigenkapitalzinssatz vor Steuern 5,76 Prozent (laufende Regulierungsperiode: 5,07 Prozent), Fremdkapitalzinssatz 2,43 Prozent, WACC-Rate 3,76 Prozent, bei pauschal unterstelltem Verhältnis von 40 Prozent Eigen- zu 60 Prozent Fremdkapital. Der Entwurf gilt ab der fünften Regulierungsperiode Gas (2028 bis 2032) für Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber, nicht für Wasserstoff-, Übertragungs- und Stromverteilernetzbetreiber.
Künftig gilt: Die Frist für Stellungnahmen lief am 14. September 2026 ab. BDEW und VKU haben eine gemeinsame Stellungnahme vorgelegt und sehen durch die vorgesehenen Zinssätze die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber gefährdet. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass sich 5,76 und 5,07 Prozent nur bedingt vergleichen lassen: Die gesetzlich beschlossene Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 auf 10 Prozent, beginnend 2028 mit einem Prozentpunkt pro Jahr, wirkt über den Steuerfaktor auf den Vor-Steuer-Zins. Die Festlegung soll Ende 2026 ergehen.
Was das bedeutet: Der Entwurf liegt nach Darstellung der ZfK rund 0,7 Prozentpunkte über dem aktuellen Wert, die Verbände halten ihn dennoch für nicht ausreichend. Unsere Einordnung: Der Kern der Auseinandersetzung ist nicht die Nominalzahl, sondern die Frage, ob die Verzinsung die Refinanzierung eines Netzes trägt, dessen Absatzmengen mittelfristig eher sinken. Ein Ergebnis der Auswertung liegt nicht vor.
Relevanz für sbc: Stadtwerke mit Gasnetz sollten ihre Erlösplanung ab 2028 in einer Bandbreite um den Entwurfswert rechnen und beide Varianten im Business Case der Gasnetzsparte hinterlegen. Wer das vor der Festlegung Ende 2026 tut, ist gegenüber Gesellschafter und Kommune sprechfähig, unabhängig davon, wo der Wert am Ende landet.
Primärquellen: Bundesnetzagentur: Pressemitteilung vom 14.8.2026 · Bundesnetzagentur: Beschlusskammer 9, Verfahren WACC Gas
Einordnung (Fachpresse, Kanzleien, Institute): stadt+werk: gemeinsame Stellungnahme BDEW und VKU · ZfK: Einordnung des Entwurfs
Longread der Woche
Fernwärme wird regulatorisch neu sortiert, und die Details lohnen die Lektüre früher als der Gesetzentwurf: Die Kanzlei BBH ordnet die Eckpunkte des Wärmenetzpakets ein und macht einen Punkt sichtbar, der in der Debatte um Transparenzplattform und Schlichtung leicht untergeht. Die vorgesehene Angemessenheitsprüfung, bei der eine Behörde Kosten- und Erlösstrukturen auch mit strukturell ähnlichen Unternehmen vergleichen soll, kann wie der Einstieg in ein regulatorisches Benchmarking wirken, ohne dass die Eckpunkte dies bereits ausformulieren. Ob das Paket am Ende mehr Klarheit schafft, entscheidet sich laut BBH an belastbaren Kostenregeln, praktikablen Nachweisen, klaren Übergangsbestimmungen und der Verzahnung von Preisaufsicht, Kartellrecht und Zivilrecht.
Grenze der Quelle: Kanzleiblog, Stand der Eckpunkte vom 26. August 2026; ein Gesetzentwurf liegt nicht vor.
Anknüpfungspunkte
| Thema | Status in KW 38 |
|---|---|
| MiSpeL (neu aufgenommen) | Die Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten soll nach der Planung der Bundesnetzagentur zum 1. Oktober 2026 veröffentlicht werden, ein Workshop zur finalen Fassung folgt am 2. Oktober. Der Arbeitsstand vom 5. August wurde ohne erneute Konsultation veröffentlicht. Zu beachten: Die Behördenseite spricht von der Veröffentlichung zum 1. Oktober, Teile der Fachpresse vom Wirksamwerden; diesen Unterschied haben wir nicht auflösen können. Betrifft NB und MSB. Quellen: Bundesnetzagentur: Verfahrensseite MiSpeL (Primärquelle) · ZfK (Einordnung) |
| StromVKG | Die erste Ausschreibung für Langzeitkapazitäten (Gebotstermin 8. September) ist laut Bundesnetzagentur deutlich überzeichnet; die Zuschläge sollen bis zum 3. November bekannt gegeben werden. Der zweite Gebotstermin ist gesetzlich der 29. Dezember 2026. Keine neue Meldung in KW 38. Quellen: StromVKG (Gesetzestext) · Bundesnetzagentur: Gebotstermin 8.9.2026 (Primärquellen) · IWR vom 10.9.2026 (Einordnung) |
| § 14a EnWG / Smart-Meter-Rollout | Keine neue Entwicklung in KW 38. Letzte veröffentlichte Quote der Bundesnetzagentur (Stand 4. Quartal 2025): 23,3 Prozent der Pflichteinbaufälle mit intelligentem Messsystem; die Bundesnetzagentur hat am 27. März 2026 Verfahren gegen grundzuständige Messstellenbetreiber eingeleitet. Betrifft gMSB. Quellen: Bundesnetzagentur: Roll-out iMSys · Bundesnetzagentur: Pressemitteilung vom 27.3.2026 (Primärquellen) |
| Wärmenetzpaket | Weiterhin nur Eckpunkte vom 26. August, kein Referentenentwurf. Nach dem ZfK-Energiegesetze-Ticker fehlt weiterhin die gesetzliche Verankerung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW); einen Zeitplan nennt das Ministerium nicht. Ein Referentenentwurf wird von einer Beratungsseite für das vierte Quartal erwartet, das ist nicht amtlich belegt. Quellen: ZfK: Energiegesetze-Ticker · senercon: Einordnung (beide Einordnung) |
| Kommunale Wärmeplanung (WPG-Novelle) | Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 8. September Sachverständige angehört. Der Regierungsentwurf sieht eine vereinfachte „kleine Wärmeplanung“ für Gemeinden bis 15.000 Einwohner und eine Kälteplanung für Gemeindegebiete über 45.000 Einwohner vor. Ein Termin für die abschließende Beratung ist nicht belegt. Quellen: Bundestag: Drucksache 21/6587 · BMWSB: Kabinettsbeschluss (Primärquellen) |
| KRITIS-Dachgesetz | Keine belastbare neue Quelle in KW 38. Es bleibt bei der Korrektur aus Ausgabe 28: Die dort noch genannte Registrierungsfrist zum 17. Juli 2026 ist nach dem Stand der Prüfung nicht mehr tragfähig. Einzelne Fachquellen führen sie weiterhin; wer eine Frist zugrunde legt, sollte den Primärtext im Bundesgesetzblatt prüfen. Betrifft NB und Betreiber kritischer Anlagen. Ein Primärquellen-Link liegt für diese Ausgabe nicht vor; die Einordnung beruht auf der Prüfung in Ausgabe 28. |
| Weitere laufende Themen | Energy Sharing (§ 42c EnWG), GModG/GEG und die vNNE-Halbierung haben wir in KW 38 nicht neu geprüft; letzter Stand siehe Ausgabe 28. |
NRW & Essen: regional
| Datum | Veranstaltung |
|---|---|
| 22.09.2026 | 21. NRW-Geothermiekonferenz, Deutsches Bergbau-Museum, Bochum (NRW.Energy4Climate): Wärmewende mit Tiefengeothermie als Baustein. (Programm) |
| 21.10.2026 | 3. Fachforum Kraft-Wärme-Kopplung, Gas- und Wärme-Institut Essen e. V. (Themenfeld Netze). (Programm) |
| 05.11.2026 | Forum Wärmewende.NRW „Das geht in NRW!“, Historische Stadthalle Wuppertal. (Programm) |
| 01.12.2026 | 3. Fachtagung der Wasserstoffleitstelle H2.NRW, Zeche Zollverein, Essen. (Programm) |
Smalltalk-Stoff
56,2 %
So voll waren die deutschen Gasspeicher am 18. September 2026 nach vorläufiger AGSI+-Meldung, 19,8 Prozentpunkte weniger als am selben Tag des Vorjahres (76,0 %). Die Vorgabe der Bundesnetzagentur für den 1. November liegt im Regelfall bei 80 Prozent, für sechs Anlagen bei 45 Prozent.
Quellen: Bundesnetzagentur: Speicherfüllstände · gasspeicher.app (AGSI+-Aufbereitung)
1.688 MW
Photovoltaik-Nettozubau erwartet die Bundesnetzagentur für August 2026 einschließlich Nachmeldungen (Datenstand Marktstammdatenregister 14.9.); registriert waren bislang 1.467 MW. Dachanlagen kommen bislang auf rund 440 MW, im Juli waren es 757 MW.
Quellen: Solarserver · pv magazine (jeweils Auswertung von Bundesnetzagentur-Daten)
Häufige Fragen
Wann berät der Bundestag die EEG-Novelle 2027 und das Netzpaket in erster Lesung?
Der Bundestag berät beide Entwürfe am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung (Drucksachen 21/7867 und 21/7866). Der Bundesrat behandelt die EEG-Novelle am 25. September 2026 in seiner 1068. Sitzung. Das neue Recht soll zum 1. Januar 2027 gelten, weil die beihilferechtliche Genehmigung wesentlicher Teile des heutigen EEG zum Jahresende ausläuft.
Wie ist der Stand bei der Netzentgeltreform AgNes?
Die Bundesnetzagentur hat den vollständigen Festlegungsentwurf am 6. August 2026 veröffentlicht (Verfahren GBK-25-01-1#3). Die Frist für Stellungnahmen endete am 18. September 2026. Die Rahmenfestlegung soll Ende 2026 ergehen und ab 2029 an die Stelle der Stromnetzentgeltverordnung treten, die zum 31. Dezember 2028 außer Kraft tritt.
Welche Zinssätze sieht der Entwurf zu WACC Gas vor?
Der Entwurf vom 14. August 2026 sieht einen Eigenkapitalzinssatz vor Steuern von 5,76 Prozent vor (aktuell 5,07 Prozent), einen Fremdkapitalzinssatz von 2,43 Prozent und eine WACC-Rate von 3,76 Prozent bei einem unterstellten Verhältnis von 40 Prozent Eigen- zu 60 Prozent Fremdkapital. Er soll für die fünfte Regulierungsperiode Gas (2028 bis 2032) gelten. Die Konsultation endete am 14. September 2026.
Bis wann müssen Netzbetreiber nach dem AgNes-Entwurf Prosumer identifizieren?
Nach der Erstauswertung der ZfK sieht der Entwurf vor, dass Netzbetreiber erstmals bis zum 1. April 2028 Verbraucher mit Prosumereigenschaft identifizieren und den Lieferanten im Rahmen der Marktkommunikation informieren. Das ist Entwurfsstand; die Endfassung soll Ende 2026 ergehen.
Wann soll die MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur vorliegen?
Nach der Planung der Bundesnetzagentur soll die Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) zum 1. Oktober 2026 veröffentlicht werden, ein Workshop zur finalen Fassung folgt am 2. Oktober 2026. Der Arbeitsstand vom 5. August 2026 wurde ohne erneute Konsultation veröffentlicht.
Weiterführend bei sbc
Netzentgelte, Netzanschluss und Netzplanung: Netztransformation · Fernwärme und Wärmeplanung: Wärmewende für Stadtwerke · Messwesen und Rollout: Smart-Meter-Rollout
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