Energie-Radar • Ausgabe 18 • KW 27/2026
sbc Energie Radar KW 27/2026: Nach dem Stichtag – was jetzt zählt
Die Stichtage sind gefallen – und die eigentliche Arbeit beginnt jetzt. Der Wärmeplan-Stichtag nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist passiert; NRW zeigt, wie unterschiedlich gut die Städte vorbereitet waren. Die Halbierung der vermiedenen Netzentgelte (vNNE) ist seit dem 1. Juli 2026 Realität: KWK-Anlagen und dezentrale Erzeuger verlieren die erste Stufe ihrer Erlösgrundlage. Das StromVKG soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag – der Südbonus-Streit entscheidet über die Marktchancen kommunaler Unternehmen. Und mit der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) rollt die nächste große Systemreform auf die Branche zu: Erstmals zahlen ab 2029 auch Erzeugungsanlagen und Speicher Netzentgelte.
1. Wärmeplan-Stichtag gefallen: NRW hat geliefert – ungleichmäßig
Wärmewende • WPG • GEG • § 26 WPG
Was gilt ab dem 30. Juni 2026 für die kommunale Wärmeplanung?
Ausgangslage: Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtete alle Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern (Stichtag: 1. Januar 2024), bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und zu veröffentlichen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) koppelt daran die 65-Prozent-Pflicht beim Einbau neuer Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden – diese Pflicht greift ab dem Stichtag automatisch, unabhängig davon, ob ein Wärmeplan tatsächlich vorliegt.
NRW-Besonderheit: Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland ein eigenes Landeswärmeplanungsgesetz verabschiedet und alle 396 Gemeinden zur Wärmeplanung verpflichtet – die Planungskosten trägt vollständig das Land, bundesweit einmalig. Von den knapp 30 NRW-Großstädten haben die meisten ihre Pläne rechtzeitig oder knapp zum Stichtag eingereicht, aber mit erheblich unterschiedlicher Planungstiefe: Köln hatte den Plan bereits im November 2025 zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt; Dortmund lieferte Zwischenergebnisse mit interaktiver Karte; Düsseldorf steuerte auf einen finalen Ratsbeschluss zu. Essen zählt mit der seit Anfang 2026 im Fernwärmenetz von Iqony Fernwärme eingespeisten industriellen Abwärme aus der Aluminiumproduktion zu den praktischen Vorreitern.
Was jetzt folgt: Der Wärmeplan ist rechtlich nicht verbindlich – erst der Gemeinderatsbeschluss zur Ausweisung als Wärmenetzausbaugebiet nach § 26 WPG macht ihn zum belastbaren Steuerungsinstrument. Diese Gebietsausweisungen lösen in den betreffenden Bereichen die 65-Prozent-GEG-Pflicht bereits einen Monat nach Bekanntmachung aus. Für Stadtwerke und Fernwärmebetreiber beginnt jetzt die Phase der Konkretisierung: Welche Stadtquartiere werden priorisiert? Welche Investitionen werden ausgelöst?
Beratungsrelevanz
Die Phase nach dem Stichtag ist das primäre Beratungsfeld von sbc: § 26-WPG-Gebietsausweisung, Umsetzungsroadmaps, Quartierskonzepte, Netzausbauplanung und digitale Wärmeportale. Für Netzbetreiber wie Westnetz und Wärmeerzeuger wie Iqony Fernwärme entstehen direkte Investitions- und Planungsentscheidungen auf Basis des Wärmeplans. Unser Beratungsangebot: Wärmewende umsetzen – vom Plan zur Wirklichkeit.
2. vNNE-Halbierung ist Realität: Stadtwerke müssen jetzt umrechnen
Netzentgelte • KWK • BNetzA GBK-25-02-1#1
Was sind vermiedene Netznutzungsentgelte und warum werden sie halbiert?
Hintergrund: Vermiedene Netznutzungsentgelte (vNNE) sind Zahlungen, die Verteilernetzbetreiber (VNBs) an Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen – insbesondere KWK-Anlagen und BHKWs – leisten, weil deren lokale Einspeisung die vorgelagerte Netzebene entlastet. Die Zahlungen lagen bundesweit bei rund 1 Milliarde Euro jährlich und waren für viele KWK-Anlagen ein zentraler Erlösbaustein.
Die Festlegung: Mit Beschluss vom 17. Februar 2026 (Verfahren GBK-25-02-1#1) hat die Große Beschlusskammer der Bundesnetzagentur die schrittweise Abschmelzung der vNNE beschlossen. Ab dem 1. Juli 2026 werden die Entgelte um 50 Prozent reduziert. Es folgen weitere Absenkungen: Anfang 2027 auf 50 Prozent des Ursprungsniveaus, Anfang 2028 auf 25 Prozent – und mit dem Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zum 31. Dezember 2028 entfallen die vNNE vollständig ab dem 1. Januar 2029.
Begründung der BNetzA: Dezentrale Einspeisung entlaste im heutigen Energiesystem mit hohem erneuerbaren Anteil die vorgelagerten Netzebenen nicht mehr zuverlässig – unter Umständen löse sie sogar zusätzlichen Netzausbaubedarf aus. Eine Vergütung, die an einem veralteten Mechanismus aus der Frühzeit der Energiewende hängt, sei nicht mehr sachgerecht.
Folgen: Für KWK-Anlagen, die ihre Wirtschaftlichkeit auf der Basis der alten vNNE-Höhe kalkuliert haben, entsteht ab sofort ein Erlösloch. Besonders betroffen sind Nah- und Fernwärmenetze, die auf KWK-Anlagen aufbauen – also genau jene Strukturen, die für die kommunale Wärmewende zentral sind. Der VKU kritisiert, dass der eigene Vorschlag für ein Netzentlastungsentgelt als Nachfolgeinstrument nicht aufgegriffen wurde. Beschwerdeverfahren sind wahrscheinlich.
Beratungsrelevanz
Wirtschaftlichkeitsanalysen für KWK-Anlagen müssen umgehend überarbeitet werden. sbc unterstützt bei der Neukalkulation, Vermarktungsoptimierung und Bewertung von Ersatzerlösen über AgNes-Einspeiseentgelt oder Flexibilisierungserlöse. Mehr dazu: Netztransformation – vom Auftrag zur Steuerung.
3. StromVKG: Kraftwerksgesetz vor der Abstimmung – Südbonus als Knackpunkt
Versorgungssicherheit • Kapazitätsmarkt • StromVKG
Was regelt das StromVKG und wann treten die ersten Ausschreibungen in Kraft?
Das Gesetz: Das Strom-Versorgungs- und Kapazitätengesetz (StromVKG), auch Kraftwerksgesetz genannt, schafft einen zentralen Kapazitätsmarkt für steuerbare Stromerzeugung in Deutschland. Es wurde am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen; die öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags fand am 24. Juni 2026 statt. Die Abstimmung ist bis spätestens 10. Juli 2026 geplant – dem letzten Bundestagssitzungstag vor der Sommerpause.
Mechanik: Das Gesetz sieht Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten (mindestens 10 Stunden Volllast, 15-jährige Verpflichtungsdauer, faktisch Gaskraftwerke), Erzeugungskapazitäten und allgemeine Kapazitäten vor. Die ersten Gebotstermine für Langzeitkapazitäten sind der 8. September 2026 und der 22. Dezember 2026 – jeweils 4,5 GW.
Südbonus-Streit: Laut Gesetzentwurf sollen zwei Drittel der Langzeitkapazitäten im netztechnischen Süden entstehen, zu dem auch NRW zählt. Der Bundesrat und mehrere Branchenverbände kritisieren diese Standortsteuerung. Für kommunale Bieter kommt hinzu, dass hohe Sicherheitsleistungen und Pönalen die Teilnahme faktisch erschweren. Der VKU warnt vor dem Doppelförderverbot: Wer gleichzeitig KWK-Förderung erhält, könnte von StromVKG-Erlösen ausgeschlossen sein.
Beratungsrelevanz
Für Stadtwerke mit steuerbaren Erzeugungsanlagen: Teilnahme-Check für StromVKG-Ausschreibungen, Doppelförder-Check mit bestehender KWK-Förderung, Prüfung der Sicherheitsleistungsanforderungen. NRW-Standorte sind durch den Südbonus theoretisch bevorzugt – ob das für kommunale Akteure realistisch nutzbar ist, hängt von parlamentarischen Nachbesserungen ab. Wir begleiten das Verfahren bis zur finalen Verabschiedung.
4. AgNes: Die neue Netzentgeltsystematik ab 2029 nimmt Gestalt an
Netzentgeltsystematik • AgNes GBK-25-01-1#3 • StromNEV-Nachfolge
Was ändert sich durch AgNes ab 1. Januar 2029 für Netzbetreiber, Erzeuger und Speicher?
Warum AgNes? Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) aus 2005 ist für eine Welt zentraler Großkraftwerke konzipiert – nicht für ein System mit hohem erneuerbaren Anteil, Millionen von Prosumern und dezentralen Speichern. Das Bundesgesetz schafft zum 31. Dezember 2028 die StromNEV ab; die BNetzA hat im Verfahren GBK-25-01-1#3 (AgNes) das Nachfolgesystem entwickelt.
Zwischenstand 27. Mai 2026: Die BNetzA hat ihren vorläufigen Zwischenstand veröffentlicht. Zentrale Änderungen: Erstmals werden auch Erzeugungsanlagen mit einem Kapazitätsentgelt belastet (voraussichtlich 4–7 Euro pro kW und Jahr). Batteriespeicher erhalten Vertrauensschutz für Bestandsanlagen und Projekte mit Investitionsentscheidung vor dem Inkrafttreten der Festlegung. Der bisherige Leistungspreis wird durch ein gebuchtes Kapazitätsentgelt mit zweistufigem Arbeitspreis (AP1 / AP2) ersetzt – Mehrverbrauch über der gebuchten Kapazität kostet deutlich mehr. Dynamische Netzentgelte sind konzipiert, aber frühestens sukzessiv ab 2030 umsetzbar – der schleppende iMSys/Smart-Meter-Rollout ist ein Engpass. Der förmliche Festlegungsentwurf kommt im Sommer 2026 zur Konsultation; die Rahmenfestlegung ist für Ende 2026 geplant.
Tragweite: AgNes ist die größte Neukonstruktion der Netzentgeltlogik seit der Marktliberalisierung. Wer heute Erzeugungsanlagen, Speicher oder industrielle Großabnehmer plant, muss die neuen Kapazitätsentgeltmechanismen bereits in Wirtschaftlichkeitsrechnungen einpreisen. Für Verteilernetzbetreiber wie Westnetz ändert sich die Erlösstruktur grundlegend: Sie erheben künftig Entgelte auch gegenüber Erzeugern.
Beratungsrelevanz
AgNes ist die größte regulatorische Transformationsaufgabe für VNBs in den nächsten Jahren. sbc begleitet Netzbetreiber bei der Analyse der Kostenwirkungen, bei der Bestellkapazitätsoptimierung für Industriekunden und bei der Vorbereitung von Stellungnahmen für das Konsultationsverfahren. Der Sommer 2026 ist das entscheidende Zeitfenster. Mehr: Netztransformation bei sbc.
Häufige Fragen: KW 27/2026
Was passiert nach dem Wärmeplan-Stichtag 30. Juni 2026 in NRW?
Ab dem 1. Juli 2026 gilt in allen NRW-Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern die GEG-65-Prozent-Pflicht: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Reine Gas- oder Ölheizungen sind nur noch als befristete Übergangslösung (maximal 10 Jahre) zulässig. Der Wärmeplan selbst ist rechtlich nicht verbindlich – erst ein Gemeinderatsbeschluss zur Gebietsausweisung nach § 26 WPG macht ihn zum belastbaren Steuerungsinstrument für Investitionsentscheidungen in Wärmenetze.
Um wie viel sinken die vermiedenen Netzentgelte (vNNE) ab dem 1. Juli 2026?
Die BNetzA-Festlegung GBK-25-02-1#1 vom 17. Februar 2026 sieht ab dem 1. Juli 2026 eine Halbierung der vermiedenen Netznutzungsentgelte vor. Das entspricht einer sofortigen Absenkung um 50 Prozent gegenüber dem bisherigen Niveau. Weitere Stufen folgen: Anfang 2027 sinken die vNNE auf 50 Prozent des Ursprungswertes, Anfang 2028 auf 25 Prozent. Ab dem 1. Januar 2029 entfallen die Entgelte mit dem Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vollständig. Die bundesweiten vNNE-Zahlungen beliefen sich zuletzt auf rund 1 Milliarde Euro jährlich.
Wann werden die ersten Kraftwerkskapazitäten nach dem StromVKG ausgeschrieben?
Das Strom-Versorgungs- und Kapazitätengesetz (StromVKG) soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden; der letzte mögliche Bundestagssitzungstag ist der 10. Juli 2026. Die ersten Gebotstermine für Langzeitkapazitäten (Gaskraftwerke, 15-Jahres-Verpflichtung) sind der 8. September 2026 und der 22. Dezember 2026 mit je 4,5 GW. Langzeitkapazitäten sind Erzeugungsanlagen, die mindestens 10 aufeinanderfolgende Stunden auf Nennleistung laufen können. Zwei Drittel dieser Kapazitäten sollen laut Entwurf im netztechnischen Süden entstehen, zu dem auch NRW zählt.
Was ändert AgNes an der Netzentgeltsystematik für Stadtwerke und Netzbetreiber?
Die Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes, Verfahren GBK-25-01-1#3) ersetzt ab dem 1. Januar 2029 die auslaufende Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Wesentliche Neuerungen: Erstmals zahlen auch Erzeugungsanlagen und Stromspeicher einen Kapazitätspreis (voraussichtlich 4–7 Euro/kW/Jahr). Der bisherige Leistungspreis auf die Jahreshöchstlast wird durch ein gebuchtes Kapazitätsentgelt ersetzt; Überschreitungen werden mit einem höheren Arbeitspreis (AP2) belegt. Dynamische Netzentgelte sind konzipiert, aber frühestens ab 2030 stufenweise einführbar, abhängig vom Smart-Meter-Rollout. Bestandsspeicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, behalten ihren Vertrauensschutz.
Wie ist der Stand von EEG-Novelle und Netzpaket in Kalenderwoche 27/2026?
EEG-Reform und Netzpaket haben das Bundeskabinett noch nicht passiert (Stand: KW 27/2026). Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche hat auf dem BDEW-Kongress 2026 angekündigt, beide Vorhaben noch vor der Sommerpause ins Kabinett bringen zu wollen, ohne konkretes Datum zu nennen. Der Zeitdruck ist erheblich: Die beihilferechtliche EU-Genehmigung für die aktuelle EEG-Förderung läuft zum Jahresende 2026 aus. Strittigster Punkt im Netzpaket bleibt der Redispatch-Vorbehalt, der neue Wind- und Solaranlagen in Engpassgebieten künftig ohne Entschädigung abregelbar machen würde.
Über diese Ausgabe
Der sbc Energie Radar erscheint wöchentlich und beleuchtet energiepolitische und regulatorische Entwicklungen aus der Perspektive kommunaler Energiewirtschaft (Stadtwerke, Verteilnetzbetreiber, Fernwärme). Ausgabe 18 • KW 27/2026 • 29. Juni 2026.
Erstellt mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (Claude, Anthropic) und redaktionell geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr – vor Weitergabe verifizieren.

