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sbc-Energie-Radar KW 35/2026: EEG-Novelle und GModG im Kabinett

Diese Woche zeigt, wie eng getaktet die Regulatorik der Energiewende inzwischen ist: Am Montag lief die zweite Konsultationsrunde zum Netzentwicklungsplan Strom aus, am Mittwoch soll das Kabinett über die Eckpunkte des Wärmenetzpakets entscheiden – nach der zweiten Verschiebung in Folge –, und bereits am 8. September folgt der erste Gebotstermin für den neuen Kapazitätsmarkt nach StromVKG. Parallel hat die Bundesnetzagentur den Festlegungsentwurf zur künftigen Kapitalverzinsung der Gasnetzbetreiber vorgelegt. Wer diese Woche verschläft, verpasst gleich mehrere Weichenstellungen auf einmal.

Das Wichtigste

  • Netzentwicklungsplan Strom 2025-2037/2045: Konsultation zum zweiten Entwurf am 24. August beendet, Bestätigung durch die BNetzA noch offen
  • Wärmenetzpaket: Kabinettsbeschluss zu den Eckpunkten für den 26. August terminiert, Ausgestaltung der Schiedsstelle weiterhin ungeklärt
  • WACC Gas: Festlegungsentwurf zur pauschalierten Kapitalverzinsung der Gasnetzbetreiber veröffentlicht, Konsultation bis 14. September
  • StromVKG: Ausschreibung für Langzeitkapazitäten formal eröffnet, erster Gebotstermin 8. September 2026

Im Fokus

Netzentwicklungsplan Strom 2025-2037/2045: Konsultation beendet, Bestätigung steht aus

Vorher galt: Die vier Übertragungsnetzbetreiber hatten nach Auswertung der ersten Konsultationsrunde einen überarbeiteten zweiten Entwurf vorgelegt, den die BNetzA am 12. Juni 2026 zur Konsultation gestellt hat – 159 vorgeschlagene Ausbaumaßnahmen, davon nach vorläufiger Prüfung 118 bestätigungsfähig, dazu bis zu acht zusätzliche Offshore-Anbindungssysteme bis 2037.

Künftig gilt: Die Frist zur Stellungnahme ist am 24. August 2026 abgelaufen. Die BNetzA wertet die eingegangenen Beiträge nun aus und bestätigt anschließend den Netzentwicklungsplan Strom 2025-2037/2045 in seiner endgültigen Fassung; ein Termin für die finale Bestätigung wurde bislang nicht benannt.

Was das bedeutet: Für Verteilnetzbetreiber ist der bestätigte NEP die verbindliche Planungsgrundlage für die eigene Anschlussplanung an das Übertragungsnetz. Insbesondere die zusätzlichen Interkonnektoren und die zur Diskussion gestellte zusätzliche Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung wirken sich mittelbar auf regionale Einspeise- und Lastflussszenarien aus.

Relevanz für sbc: Wir empfehlen Stadtwerken und Verteilnetzbetreibern, die eigenen Netzausbauplanungen jetzt gegen den zweiten NEP-Entwurf zu spiegeln – insbesondere dort, wo regionale Übergabepunkte zum Übertragungsnetz von neu aufgenommenen oder verworfenen Maßnahmen betroffen sein könnten.

Quelle: Bundesnetzagentur, Pressemitteilung „Bundesnetzagentur startet Konsultation des Netzentwicklungsplans zum Stromnetzausbau" vom 12.6.2026 sowie Prozessseite NEP Strom 2025-2037/2045 (Konsultationsfrist 24.8.2026), bundesnetzagentur.de/1109194

Wärmenetzpaket: Zweite Verschiebung, Kabinettstermin nun 26. August

Vorher galt: Der ursprünglich für Juli terminierte Kabinettsbeschluss zu den Eckpunkten des Wärmenetzpakets war bereits einmal verschoben worden. Zentraler Streitpunkt bleibt seit Wochen die Ausgestaltung der Schiedsstelle: Fernwärmeversorger fordern mehr Spielraum bei der Weitergabe von Investitionskosten, Verbraucherschützer verlangen strengere Regeln bei der Preisbildung.

Künftig gilt: Nach einer zweiten, zweiwöchigen Verschiebung soll das Kabinett die Eckpunkte am 26. August 2026 beschließen – zum Zeitpunkt der Recherche für diese Ausgabe stand die Entscheidung noch aus. Vorgesehen sind eine verpflichtende Preisplattform, eine schärfere Preisaufsicht und die gesetzliche Verankerung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), für die der Bundeshaushalt 2027 rund 1,9 Milliarden Euro vorsieht – gegenüber 0,8 Milliarden Euro im Jahr 2024.

Was das bedeutet: Auch nach dem 26. August bleibt die konkrete Ausgestaltung der Schiedsstelle als Kernkonfliktpunkt offen. Die Novellen von AVBFernwärmeV und Wärmelieferverordnung folgen nach Einschätzung des BDEW voraussichtlich erst Ende 2026.

Relevanz für sbc: Wir raten Fernwärmeversorgern, die Beschlussfassung am 26. August aufmerksam zu verfolgen, aber noch keine Preisplattform-Prozesse final zu implementieren, solange die Schiedsstelle nicht ausgestaltet ist – hier drohen sonst doppelte Anpassungsaufwände.

Quelle: c-ober.de, „Wärmenetzpaket 2026: Kabinett entscheidet am 26. August" (Stand 24.8.2026); zfk.de, Energiegesetze-Ticker (Stand 21.8.2026)

WACC Gas: Neue Kapitalverzinsung für rund 800 Netzbetreiber zur Konsultation

Vorher galt: Für die laufende vierte Regulierungsperiode gilt für Gasnetzbetreiber ein Eigenkapitalzinssatz von 5,07 Prozent vor Steuern, ermittelt ohne separaten WACC-Ausweis (Weighted Average Cost of Capital).

Künftig gilt: Die BNetzA hat am 14. August 2026 den Festlegungsentwurf für die fünfte Regulierungsperiode (2028-2032) veröffentlicht: Eigenkapitalzinssatz 5,76 Prozent vor Steuern, Fremdkapitalzinssatz 2,43 Prozent, daraus eine pauschale WACC-Rate von 3,76 Prozent. Stellungnahmen sind bis zum 14. September 2026 möglich.

Was das bedeutet: Betroffen sind rund 800 Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber. Die Behörde weist darauf hin, dass der neue Satz wegen der ab 2028 gesetzlich beschlossenen, schrittweisen Senkung der Körperschaftsteuer nur bedingt mit dem bisherigen Wert vergleichbar ist. Für Strom- und Wasserstoffnetze entscheidet die BNetzA erst 2027 in einem eigenen Verfahren.

Relevanz für sbc: Für Mandanten mit Gasnetzbetrieb lohnt sich jetzt eine überschlägige Neuberechnung der kalkulatorischen Kapitalkosten ab 2028 – insbesondere dort, wo Investitionsentscheidungen zur Wasserstoff-Umstellung an die künftige Verzinsung gekoppelt sind.

Quelle: Bundesnetzagentur, Pressemitteilung „Bundesnetzagentur konsultiert pauschalierte Kapitalverzinsung für die Gasnetzbetreiber" vom 14.8.2026 (Konsultationsfrist 14.9.2026), bundesnetzagentur.de/1113572

StromVKG: Kapazitätsmarkt startet, erster Gebotstermin 8. September

Vorher galt: Bundestag (9. Juli) und Bundesrat (10. Juli 2026) hatten das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz final beschlossen; die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission stand zu diesem Zeitpunkt ebenso aus wie die konkreten Verfahrensvorgaben für den ersten Gebotstermin.

Künftig gilt: Die BNetzA hat die Ausschreibung für Langzeitkapazitäten formal eröffnet und verbindliche Format- und Formularvorgaben veröffentlicht. Zum ersten Gebotstermin am 8. September 2026, 24:00 Uhr, werden 4.500 Megawatt reduzierte Leistung ausgeschrieben, Höchstpreis 244.000 Euro je Megawatt und Jahr. Zuschläge werden bis zum 3. November 2026 bekanntgegeben, dürfen aber erst nach der noch ausstehenden beihilferechtlichen EU-Genehmigung erteilt werden.

Was das bedeutet: Teilnahmeberechtigt sind Erzeugungsanlagen ab 1 Megawatt, die über einen Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren gesicherte Leistung bereitstellen. Ein gesetzlich vorgesehener Netzbonus soll ein Drittel der neuen Kraftwerkskapazität in den technischen Norden, zwei Drittel in den Süden lenken.

Relevanz für sbc: Wir unterstützen Mandanten mit steuerbaren Erzeugungsanlagen – etwa KWK- oder Gaskraftwerkskapazitäten – aktuell bei der Teilnahmeprüfung für den Gebotstermin am 8. September, insbesondere bei der Frage, ob sich ein Gebot angesichts der noch ausstehenden Beihilfegenehmigung wirtschaftlich schon jetzt lohnt oder auf den zweiten Termin im Dezember verschoben werden sollte.

Quelle: Bundesnetzagentur, Pressemitteilung „Start der Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten nach StromVKG – Gebotstermin 8. September 2026" vom 21.7.2026 sowie Bekanntmachung 1. Gebotstermin, bundesnetzagentur.de/1111198

Longread der Woche

Der „Energiegesetze-Ticker" von ZfK verschafft einen laufend aktualisierten Überblick, in welchem Verfahrensstadium sich die zentralen Vorhaben der laufenden Legislaturperiode gerade befinden – von EEG-Novelle über Wärmenetzpaket bis zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Gerade in einer Woche mit so vielen parallel laufenden Fristen ist das eine sinnvolle Orientierung, welches Gesetz als Nächstes ansteht und wo mit Verzögerungen zu rechnen ist.

Zum Artikel auf zfk.de →

Anknüpfungspunkte

  • AgNes-Festlegungsentwurf (KW 34): Die Konsultationsfrist bis 18. September 2026 läuft unverändert weiter, diese Woche keine neuen Entwicklungen.
  • EEG-Novelle/Netzanschlusspaket (KW 34): Seit 14. August als Bundesrats-Drucksache 470/26 im Verfahren; die nächste Plenarsitzung des Bundesrats ist für den 25. September angesetzt, eine Tagesordnung liegt noch nicht vor.
  • KRITIS-Dachgesetz (KW 34): Die Registrierungsfrist am 17. Oktober 2026 rückt näher, diese Woche keine neuen Entwicklungen.
  • vNNE-Halbierung (korrigiert in KW 26): Die erste Reduktionsstufe liegt weiterhin bei 50 Prozent, nicht bei 25 Prozent.

NRW & Essen – regional

DatumVeranstaltung
21.10.2026 Rhein Ruhr Power e.V., Fachveranstaltung am Gas- und Wärme-Institut Essen e.V. – Schwerpunkt: Energieversorgung und Versorgungssicherheit im Rechenzentrums-Ausbau
15.02.2027 SZ-Führungstreffen Energie, ATLANTIC Congress Hotel Essen – Auftaktveranstaltung zur E-world energy & water; Themen u. a. Netzausbau und kommunale Wärmeplanung. Anmeldung voraussichtlich ab September 2026.

Smalltalk-Stoff

148,5 %: So stark war die BNetzA-Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen zum Gebotstermin 1. Juli 2026 überzeichnet (Ergebnis veröffentlicht 18.8.2026): 401 Gebote auf 2.135 Megawatt Volumen, mengengewichteter Zuschlagswert 4,79 ct/kWh – regionaler Schwerpunkt u. a. in NRW.

195.000: Wärmepumpen wurden laut BWP/BDH-Statistik (veröffentlicht 6.8.2026) im ersten Halbjahr 2026 abgesetzt – ein Plus von 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr und das zweitstärkste Halbjahr seit Beginn der Erhebung, nur 2023 lag knapp darüber.

Häufige Fragen zu dieser Ausgabe

Was ändert sich beim Netzentwicklungsplan Strom nach der Konsultation vom 24. August 2026?

Die öffentliche Konsultation zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2025-2037/2045 ist am 24. August 2026 beendet. Die Bundesnetzagentur wertet nun die eingegangenen Stellungnahmen aus und bestätigt anschließend den Plan in seiner endgültigen Fassung; ein Termin dafür steht noch nicht fest.

Wann entscheidet das Kabinett über die Eckpunkte des Wärmenetzpakets?

Nach zwei Verschiebungen ist der Kabinettsbeschluss zu den Eckpunkten des Wärmenetzpakets für den 26. August 2026 terminiert. Vorgesehen sind eine verpflichtende Preisplattform, eine schärfere Preisaufsicht und die gesetzliche Verankerung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.

Wie hoch ist die neue Kapitalverzinsung für Gasnetzbetreiber ab 2028?

Der Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur vom 14. August 2026 sieht für die fünfte Regulierungsperiode (2028-2032) einen Eigenkapitalzinssatz von 5,76 Prozent vor Steuern und eine pauschale WACC-Rate von 3,76 Prozent vor. Stellungnahmen sind bis zum 14. September 2026 möglich.

Wann ist der erste Gebotstermin für den StromVKG-Kapazitätsmarkt?

Der erste Gebotstermin für Langzeitkapazitäten nach dem StromVKG ist der 8. September 2026, 24:00 Uhr. Ausgeschrieben werden 4.500 Megawatt reduzierte Leistung zu einem Höchstpreis von 244.000 Euro je Megawatt und Jahr.

Warum enthält diese Ausgabe keine Rubrik „Fristen und Stichtage"?

Die Rubrik „Fristen und Stichtage" erscheint gemäß redaktioneller Standing Rule nur in der jeweils ersten Ausgabe eines Kalendermonats. KW 35/2026 ist nicht die erste Ausgabe im September, daher entfällt die Rubrik in Ausgabe 26. Die nächste Aktualisierung ist für die erste Septemberausgabe vorgesehen.


sbc-Energie-Radar wird mithilfe von KI-gestützter Recherche erstellt und redaktionell durch sbc soptim business consult GmbH geprüft. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Rechtsstände übernommen werden. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

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